Amnesty Stellungnahme vor Bundesverfassungsgericht: Menschenwürdiges Leben nicht gewährleistet
- Pressemitteilung der Firma Amnesty International, 19.06.2012
Pressemitteilung vom: 19.06.2012 von der Firma Amnesty International aus Bonn
Kurzfassung: Amnesty: Asylbewerberleistungsgesetz verletzt Kinderrechte Morgen wird das Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz prüfen (§ 3 Abs. 2 AsylbLG). "Die seit 1993 geltenden ...
[Amnesty International - 19.06.2012] Amnesty Stellungnahme vor Bundesverfassungsgericht: Menschenwürdiges Leben nicht gewährleistet
Amnesty: Asylbewerberleistungsgesetz verletzt Kinderrechte
Morgen wird das Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz prüfen (§ 3 Abs. 2 AsylbLG). "Die seit 1993 geltenden Summen gewährleisten kein menschenwürdiges Leben", sagt Katharina Spieß, die Amnesty in der Verhandlung vertreten wird. Amnesty International hatte eine schriftliche Stellungnahme eingereicht und erhält morgen die Gelegenheit, diese mündlich zu erläutern.
Bisher erhalten alleinstehende Asylsuchende monatlich insgesamt 225 Euro für ihren Lebensunterhalt. Familienangehörige erhalten 199, Kinder unter sieben Jahren sogar nur 133 Euro. Zum Teil müssen die Betroffenen über Jahre hinweg von diesen Leistungen leben. Seit 1993 wurden diese Leistungen nicht erhöht.
"Deutschland verstößt mit dieser Regelung gegen den UNO-Sozialpakt", so Spieß. "Darüber hinaus verletzt es international garantierte Kinderrechte. In Deutschland leben über 24.000 Kinder und Jugendliche von Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie bekommen damit über 30 Prozent weniger als Kinder, die Leistungen nach Sozialgesetzbuch erhalten. Das verstößt gegen die Kinderrechtskonvention."
"In einigen Bundesländern bekommen Asylsuchende in über Jahre hinweg einen Großteil der Leistungen zudem nur in Form von Lebensmittelpaketen oder Wertgutscheinen. Diese Praxis verschärft die Situation der Betroffenen noch", ergänzt Spieß.
Dr. Katharina Spieß wird im Anschluss an die Verhandlung für Interviews zur Verfügung stehen. Bei Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle.
Die schriftliche Stellungnahme finden Sie hier:
http://www.amnesty.de/files/Stellungnahme-AmnestyInternational-1BvL10-10.pdf
Amnesty International
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Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
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F: +49 (0)30 420248-321
E: presse@amnesty.de
Amnesty: Asylbewerberleistungsgesetz verletzt Kinderrechte
Morgen wird das Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz prüfen (§ 3 Abs. 2 AsylbLG). "Die seit 1993 geltenden Summen gewährleisten kein menschenwürdiges Leben", sagt Katharina Spieß, die Amnesty in der Verhandlung vertreten wird. Amnesty International hatte eine schriftliche Stellungnahme eingereicht und erhält morgen die Gelegenheit, diese mündlich zu erläutern.
Bisher erhalten alleinstehende Asylsuchende monatlich insgesamt 225 Euro für ihren Lebensunterhalt. Familienangehörige erhalten 199, Kinder unter sieben Jahren sogar nur 133 Euro. Zum Teil müssen die Betroffenen über Jahre hinweg von diesen Leistungen leben. Seit 1993 wurden diese Leistungen nicht erhöht.
"Deutschland verstößt mit dieser Regelung gegen den UNO-Sozialpakt", so Spieß. "Darüber hinaus verletzt es international garantierte Kinderrechte. In Deutschland leben über 24.000 Kinder und Jugendliche von Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie bekommen damit über 30 Prozent weniger als Kinder, die Leistungen nach Sozialgesetzbuch erhalten. Das verstößt gegen die Kinderrechtskonvention."
"In einigen Bundesländern bekommen Asylsuchende in über Jahre hinweg einen Großteil der Leistungen zudem nur in Form von Lebensmittelpaketen oder Wertgutscheinen. Diese Praxis verschärft die Situation der Betroffenen noch", ergänzt Spieß.
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