19.06.2012 19:02 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Keine Versicherungsleistungen bei verschwiegenen Vorerkrankungen
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Berufsunfähigkeitsversicherungen sollen nicht leisten müssen, wenn bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen verschwiegen wurden. Ein Verschweigen berechtige das Versicherungsunternehmen zur Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung.
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Autor der Pressemeldung "Keine Versicherungsleistungen bei verschwiegenen Vorerkrankungen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.