Ihre Rechte bei Gepäckschäden
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ), 20.06.2012
Pressemitteilung vom: 20.06.2012 von der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ) aus Berlin
Kurzfassung: Ferienzeit, Reisezeit. Die erholsamste Zeit des Jahres kann aber schnell von Stress eingeholt werden, wenn auf Flügen Reisegepäck verloren geht oder beschädigt bzw. verspätet abgeliefert wird. Die Fluglinien müssen für Schäden an Hand- und ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 20.06.2012] Ihre Rechte bei Gepäckschäden
Ferienzeit, Reisezeit. Die erholsamste Zeit des Jahres kann aber schnell von Stress eingeholt werden, wenn auf Flügen Reisegepäck verloren geht oder beschädigt bzw. verspätet abgeliefert wird. Die Fluglinien müssen für Schäden an Hand- und Reisegepäck grundsätzlich aufkommen. Reisende sollten aber ein paar wichtige Dinge beachten.
Luftfahrtunternehmen müssen den Schaden ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder durch Verspätung von Reisegepäck entsteht. Für aufgegebenes Reisegepäck haften die Luftfahrtunternehmen unabhängig davon, ob sie den Schaden auch verschuldet haben. Für Handgepäck haften sie nur dann, wenn dem Unternehmen ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Das Luftfahrtunternehmen haftet aber nur bis zu einer Höchstgrenze von rund 1.330 Euro je Reisenden, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Werden größere Werte transportiert, kann es sich lohnen, vor Reiseantritt eine sogenannte Wertdeklaration abzugeben. Das kostet zwar einen Zuschlag, doch dann haften die Luftfahrtunternehmen grundsätzlich bis zur Höhe des angegebenen Betrages.
Im Schadensfall ist es besonders wichtig, schnell zu reagieren. Binnen sieben Tagen nach der Aufgabe des Gepäcks müssen Reisende dem Luftfahrtunternehmen Anzeige über Verlust oder Beschädigung erstatten. Trifft das Gepäck verspätet ein, verlängert sich die Frist auf einundzwanzig Tage nach Empfang des verspäteten Gepäcks. Jede Beanstandung muss schriftlich erklärt werden. Anfängliche Versäumnisse bei den Förmlichkeiten der Anzeige schließen später eine erfolgreiche Klage aus.
Bei Pauschalreisen können Kunden sich sowohl an den Reiseveranstalter als auch an das befördernde Luftfahrtunternehmen wenden. Viele Airlines und Pauschalreiseveranstalter leisten auch unbürokratische Hilfe.
Das Bundesjustizministerium plant auch bei Gepäckschäden, ein Schlichtungsverfahren für Streitfälle einzurichten. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Schlichtung im Luftverkehr soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine schnelle und im Allgemeinen kostenlose Streitbeilegung vor einer anerkannten Schlichtungsstelle ermöglicht werden. Der Entwurf soll bald vom Bundeskabinett beschlossen werden und anschließend das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Ferienzeit, Reisezeit. Die erholsamste Zeit des Jahres kann aber schnell von Stress eingeholt werden, wenn auf Flügen Reisegepäck verloren geht oder beschädigt bzw. verspätet abgeliefert wird. Die Fluglinien müssen für Schäden an Hand- und Reisegepäck grundsätzlich aufkommen. Reisende sollten aber ein paar wichtige Dinge beachten.
Luftfahrtunternehmen müssen den Schaden ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder durch Verspätung von Reisegepäck entsteht. Für aufgegebenes Reisegepäck haften die Luftfahrtunternehmen unabhängig davon, ob sie den Schaden auch verschuldet haben. Für Handgepäck haften sie nur dann, wenn dem Unternehmen ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Das Luftfahrtunternehmen haftet aber nur bis zu einer Höchstgrenze von rund 1.330 Euro je Reisenden, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Werden größere Werte transportiert, kann es sich lohnen, vor Reiseantritt eine sogenannte Wertdeklaration abzugeben. Das kostet zwar einen Zuschlag, doch dann haften die Luftfahrtunternehmen grundsätzlich bis zur Höhe des angegebenen Betrages.
Im Schadensfall ist es besonders wichtig, schnell zu reagieren. Binnen sieben Tagen nach der Aufgabe des Gepäcks müssen Reisende dem Luftfahrtunternehmen Anzeige über Verlust oder Beschädigung erstatten. Trifft das Gepäck verspätet ein, verlängert sich die Frist auf einundzwanzig Tage nach Empfang des verspäteten Gepäcks. Jede Beanstandung muss schriftlich erklärt werden. Anfängliche Versäumnisse bei den Förmlichkeiten der Anzeige schließen später eine erfolgreiche Klage aus.
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Das Bundesjustizministerium plant auch bei Gepäckschäden, ein Schlichtungsverfahren für Streitfälle einzurichten. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Schlichtung im Luftverkehr soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine schnelle und im Allgemeinen kostenlose Streitbeilegung vor einer anerkannten Schlichtungsstelle ermöglicht werden. Der Entwurf soll bald vom Bundeskabinett beschlossen werden und anschließend das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
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Über Bundesministerium der Justiz (BMJ):
Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen".
Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
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