Leitlinien zur weiteren Minimierung von Transfettsäuren in Lebensmitteln vorgestellt

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 20.06.2012
Pressemitteilung vom: 20.06.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) haben heute ihre gemeinsame Initiative im Hinblick auf die "Leitlinien zur Minimierung von ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 20.06.2012] Leitlinien zur weiteren Minimierung von Transfettsäuren in Lebensmitteln vorgestellt


Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) haben heute ihre gemeinsame Initiative im Hinblick auf die "Leitlinien zur Minimierung von Transfettsäuren in Lebensmitteln" vorgestellt.

"Die Reduktion von Transfettsäuren aus teilgehärteten Fetten in Lebensmitteln ist ein erklärtes Ziel der Lebensmittelwirtschaft", hob Professor Dr. Matthias Horst hervor. Der Hauptgeschäftsführer des BLL betonte, dass es der Lebensmittelwirtschaft in den vergangenen Jahren gelungen sei, in mehreren Produktbereichen die Werte deutlich abzusenken: "Die durchschnittlichen Aufnahmemengen von Transfettsäuren in der deutschen Bevölkerung sind gesundheitlich unbedenklich". Da jedoch bei bestimmten Teilen der Bevölkerung noch eine erhöhte Aufnahme vorlag, sah das BMELV Handlungsbedarf. "Transfettsäuren erhöhen das Risiko zur Entstehung von Herz-Kreislaufkrankheiten, deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Aufnahmemengen noch weiter abgesenkt werden", erklärte Bernhard Kühnle, Leiter der Abteilung Ernährung, Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des BMELV. "Aus diesem Grund haben wir uns mit der Lebensmittelwirtschaft auf eine entsprechende Initiative verständigt", so Kühnle.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt, nicht mehr als ein Prozent der Nahrungsenergie in Form von Transfettsäuren aufzunehmen. Auf Basis der letzten Erfassung der Daten der Nationalen Verzehrsstudie II von 2005 bis 2006 und Transfettsäuren-Gehaltsdaten aus der Lebensmittelüberwachung von 2008 bis 2009 lag der mittlere Transfettsäuren-Verzehr in Deutschland zwischen 0,77 und 0,92 Prozent der Nahrungsenergie und damit unterhalb der Empfehlung der DGE. Ein erhöhter Transfettsäuren-Verzehr lag in der Altersgruppe der 14- bis 34-jährigen Männer vor. Etwa ein Drittel der Männer in dieser Altersgruppe hatten mehr Transfettsäuren aufgenommen, als die von der DGE benannten ein Prozent der Nahrungsenergie, wobei die erhöhte Transfettsäuren-Aufnahme im Wesentlichen aus dem erhöhten Verzehr von so genannten nicht-ruminanten Transfettsäuren, d. h. Transfettsäuren nicht-tierischen Ursprungs, resultierte.

Die gemeinsame Initiative zielt darauf ab, die Reduktion an nicht-ruminanten Transfettsäuren fortzuführen, um erhöhte Transfettsäuren-Aufnahmemengen zu verringern, soweit dies unter Berücksichtigung der technologischen Möglichkeiten machbar und in vernünftiger Weise erreichbar ist. Hierzu entwickelten verschiedene Branchenorganisationen der Lebensmittelwirtschaft und das Ministerium mit fachlicher Beratung durch das Max Rubner-Institut (MRI) eine Rahmen-Leitlinie und verschiedene Produkt-Leitlinien, die die Lebensmittelhersteller bei der Reduktion von nicht-ruminanten Transfettsäuren unterstützen sollen. Dr. Ludger Brühl vom MRI, der die Entwicklung der Leitlinien wissenschaftlich unterstützend begleitet hat, wies darauf hin, dass es eine Herausforderung gewesen sei, "Lösungsansätze zur weiteren Reduktion von Transfettsäuren zu erarbeiten, ohne die von Ölen und Fetten maßgeblich mitbestimmten Eigenschaften eines Lebensmittels wie Geschmack und Haltbarkeit zu beeinträchtigen." Empfehlungen und praxisnahe Tipps zur Verwendung Transfettsäuren-armer Öle und Fette wurden unter Einbeziehung der Expertise aus Produktion und Handel erarbeitet.

Für die Bereitstellung Transfettsäuren-armer Öle und Fette ist zudem die Fetthärtung bzw. Hydrierung eine wichtige Schlüsseltechnologie. Die Verwendung hydrierter Fette ist deklarationspflichtig. Dabei wird bisher nicht zwischen Teilhärtung und vollständiger Härtung unterschieden. Wird der Prozess der Fetthärtung vollständig durchgeführt, entstehen keine Transfettsäuren. Nur bei der Teilhärtung können – je nach Fettart und Verfahren – hohe Transfettsäuren-Gehalte entstehen.

"Den Unterzeichnern ist es trotz der komplexen Rahmenbedingungen ein besonderes Anliegen, dass die Leitlinien in der täglichen Praxis der Lebensmittelerzeugung möglichst branchenweit Anwendung finden" resümierte BLL-Hauptgeschäftsführer Matthias Horst.


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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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