Grundpreisangaben in der Kritik: Neue Packungsgrößen bringen keine Vorteile

  • Pressemitteilung der Firma aid, 20.06.2012
Pressemitteilung vom: 20.06.2012 von der Firma aid aus Bonn

Kurzfassung: (aid) - Seit einigen Jahren können Lebensmittel wie Milch und Schokolade in unterschiedlichen Packungsgrößen verkauft werden. Die größere Angebotsvielfalt hat dem Konsumenten laut einer aktuellen Studie des DIN-Verbraucherrats aber keine ...

[aid - 20.06.2012] Grundpreisangaben in der Kritik: Neue Packungsgrößen bringen keine Vorteile


(aid) - Seit einigen Jahren können Lebensmittel wie Milch und Schokolade in unterschiedlichen Packungsgrößen verkauft werden. Die größere Angebotsvielfalt hat dem Konsumenten laut einer aktuellen Studie des DIN-Verbraucherrats aber keine Vorteile gebracht. Für die Untersuchung nahmen die Verbraucherschützer für sieben Produktgruppen die Packungsgrößen und Grundpreisangaben unter die Lupe. Zudem wurden Marktbeobachtungen der vergangenen Jahre ausgewertet und Interviews mit Experten aus Industrie und Marktforschung durchgeführt.

Seit April 2009 können Hersteller selbst entscheiden, in welcher Größe sie Fertigpackungen anbieten. Feste Nennfüllmengen gibt es nur noch für Wein, Sekt und Spirituosen. Doch zusätzliche Packungsgrößen, die beispielsweise auf den Bedarf von Singles und Großfamilien zugeschnitten sind, wurden seitdem kaum eingeführt. Stattdessen nutzen manche Hersteller offenbar geringfügig veränderte Packungsgrößen, um weniger Inhalt zum nahezu gleichen Preis anzubieten, kritisieren die Verbraucherschützer. In vielen Marktanalysen wurden "versteckte" Preiserhöhungen festgestellt. Das verstößt nicht gegen die gesetzlichen Regeln, da ein Preisvergleich über den Grundpreis möglich wäre. Der Grundpreis gibt den Preis bezogen auf eine definierte Menge an, zum Beispiel 100 Milliliter oder 1 Kilogramm an und ist damit eine wichtige Grundlage für die Kaufentscheidung.

Doch bei der Grundpreisangabe gibt es laut Studie deutliche Mängel. Häufig ist er auf die falsche Mengeneinheit bezogen, zu klein geschrieben oder einem Produkt nicht direkt zuzuordnen. Die Verbraucherschützer fordern, die Angabe des Grundpreises klarer zu regeln. Bei einigen Lebensmitteln kann der Verbraucher aber nach wie vor zwischen den gewohnten Größen wählen. So wird Milch in der Regel in der Ein-Liter- und Butter in der 250-Gramm-Packung angeboten.

Heike Kreutz, www.aid.de


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