Das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt für alle

  • Pressemitteilung der Firma Grüne Fraktion Landtag Brandenburg, 20.06.2012
Pressemitteilung vom: 20.06.2012 von der Firma Grüne Fraktion Landtag Brandenburg aus Potsdam

Kurzfassung: Anlässlich der heute beginnenden Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes hat sich die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER für eine ...

[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 20.06.2012] Das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt für alle


Anlässlich der heute beginnenden Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes hat sich die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER für eine Aufstockung der Leistungen für Asylsuchende ausgesprochen. Es sei ein absoluter Missstand, wie derzeit mit Asylsuchenden, Geduldeten und Bleibeberechtigten umgegangen werde.

Die Leistungen an diesen Personenkreis betrügen derzeit nur etwa 60 Prozent des Hartz-IV-Regelsatzes und seien nie angepasst worden. "Die Leistungen sind viel zu niedrig, weil sie den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht erfüllen. Doch dieser Anspruch gilt für Asylsuchende genauso wie für alle anderen in Deutschland lebenden Menschen. Menschenwürde und Menschenrechte sind nicht relativierbar." Sie gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Missstand deutlich machen und es in der Folge zu einer Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes kommen werde.


BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
Am Havelblick 8, 14473 Potsdam

Tobias Arbinger
Pressesprecher
Tel.: 0331 9661706
Fax.: 0331 9661702

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