08.02.2011 20:26 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
DEGI INTERNATIONAL Die Aussetzung der Anteilrücknahme wird fortgesetzt
DEGI INTERNATIONAL Die Aussetzung der Anteilrücknahme wird fortgesetztKurzfassung: Nachdem die Gesellschaft Aberdeen Ende letzten Jahres verkündet hat, dass der Immobilienfonds DEGI INTERNATIONAL für weitere 12 Monate geschlossen bleibt sind viele Anleger, zu Recht, verunsichert.
[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 08.02.2011] Es bleibt abzuwarten, ob der Fonds im November tatsächlich wieder geöffnet werden kann. Von Gesetzes wegen ist eine Schließung offener Fonds nur für maximal zwei Jahre zulässig § 81 InvG. Diese Frist läuft für den DEGI INTERNATIONAL, der bereits im November 2009 geschlossen wurde, im November 2011 ab. Dann muss der Fonds entweder wieder geöffnet, oder liquidiert werden http://www.grprainer.com/DEGI-INTERNATIONAL-Die-Aussetzung-der-Anteilrucknahme-wird-fortgesetzt.html
Sollte der Fonds nicht wieder geöffnet werden können, würde dies ein erheblicher finanzieller Verlust für die Anleger bedeuten. Es ist fraglich, ob die Aberdeen Gesellschaft es schafft, die Immobilienverkäufe so voran zu treiben, dass eine Öffnung des Fonds im November möglich ist.
Vielen Anlegern ist nicht bekannt, dass sie bereits jetzt Handlungsmöglichkeiten haben. Insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Verjährung, sollten die Anleger des DEGI International Fonds nicht weiter zögern und sich mit einem Rechtsanwalt, der sich im Bank- und Kapitalmarktrecht auskennt, in Verbindung setzen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com empfehlen daher, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der mögliche Schadensersatzansprüche prüft. Obwohl gerade Schadensersatzansprüche stets der Einzelfallprüfung bedürfen und deren Vorliegen sich immer an den jeweiligen Umständen bemisst, sollten insbesondere folgende Punkte in den Blick genommen werden:
Zum einen sollten Rechtsanwälte klären, ob eine fehlerhafte Bankberatung vorliegt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Anleger während der Beratungsgespräche nicht über die Risiken des Fonds informiert wurde.
Zum anderen ist zu ermitteln, ob Rückvergütungen für die Vermittlung des Fonds geflossen sind (sog. "Kick-backs"), die gegenüber dem Anleger verschwiegen wurden.
Diese Aspekte können einen Schadensersatzanspruch des Anlegers begründen und dazu führen, dass der Anleger sein Geld zurückerhält http://www.grprainer.com/Degi-International.html
Ein Problem könnte aber gerade im Falle des DEGI INTERNATIONAL die drohende Verjährung eventueller Ansprüche sein, es ist daher ratsam rasch zu handeln.
Sollte der Fonds nicht wieder geöffnet werden können, würde dies ein erheblicher finanzieller Verlust für die Anleger bedeuten. Es ist fraglich, ob die Aberdeen Gesellschaft es schafft, die Immobilienverkäufe so voran zu treiben, dass eine Öffnung des Fonds im November möglich ist.
Vielen Anlegern ist nicht bekannt, dass sie bereits jetzt Handlungsmöglichkeiten haben. Insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Verjährung, sollten die Anleger des DEGI International Fonds nicht weiter zögern und sich mit einem Rechtsanwalt, der sich im Bank- und Kapitalmarktrecht auskennt, in Verbindung setzen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com empfehlen daher, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der mögliche Schadensersatzansprüche prüft. Obwohl gerade Schadensersatzansprüche stets der Einzelfallprüfung bedürfen und deren Vorliegen sich immer an den jeweiligen Umständen bemisst, sollten insbesondere folgende Punkte in den Blick genommen werden:
Zum einen sollten Rechtsanwälte klären, ob eine fehlerhafte Bankberatung vorliegt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Anleger während der Beratungsgespräche nicht über die Risiken des Fonds informiert wurde.
Zum anderen ist zu ermitteln, ob Rückvergütungen für die Vermittlung des Fonds geflossen sind (sog. "Kick-backs"), die gegenüber dem Anleger verschwiegen wurden.
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Ein Problem könnte aber gerade im Falle des DEGI INTERNATIONAL die drohende Verjährung eventueller Ansprüche sein, es ist daher ratsam rasch zu handeln.
Weitere Informationen
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
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Autor der Pressemeldung "DEGI INTERNATIONAL Die Aussetzung der Anteilrücknahme wird fortgesetzt" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.