Zulässige Verweisung auf Beruf mit ähnlicher Ausbildung im Rahmen der Invaliditäts-Zusatzversicherung

Zulässige Verweisung auf Beruf mit ähnlicher Ausbildung im Rahmen der Invaliditäts-Zusatzversicherung
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Invaliditäts-Zusatzversicherungen sollen zulässigerweise einen Versicherungsnehmer im Falle der Invalidität auf einen Beruf verweisen dürfen, dem eine ähnliche Ausbildung und gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse zugrunde liege. ... weiter lesen Quelle
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