21.06.2012 18:10 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Zulässige Verweisung auf Beruf mit ähnlicher Ausbildung im Rahmen der Invaliditäts-Zusatzversicherung
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Invaliditäts-Zusatzversicherungen sollen zulässigerweise einen Versicherungsnehmer im Falle der Invalidität auf einen Beruf verweisen dürfen, dem eine ähnliche Ausbildung und gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse zugrunde liege.
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Autor der Pressemeldung "Zulässige Verweisung auf Beruf mit ähnlicher Ausbildung im Rahmen der Invaliditäts-Zusatzversicherung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.