22.06.2012 13:59 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Urheberrechtsverletzungen: Haftung von Eheleuten
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Nach dem Urteil des OLG Köln vom 16.05.2012 soll eine Internetanschlussinhaberin nicht generell für Urheberrechtsverletzungen des Ehemannes haften.
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Autor der Pressemeldung "Urheberrechtsverletzungen: Haftung von Eheleuten" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.