Erste Zwischenergebnisse bei der Evaluierung von Optionsmodell und Einbürgerungsrecht
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium des Innern (BMI), 22.06.2012
Pressemitteilung vom: 22.06.2012 von der Firma Bundesministerium des Innern (BMI) aus Berlin
Kurzfassung: Mit dem Abschluss zweier Forschungsprojekte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge liegen erste Ergebnisse zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten Evaluierungen des Optionsverfahrens und des Einbürgerungsrechts vor. Auch wenn die ersten ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 22.06.2012] Erste Zwischenergebnisse bei der Evaluierung von Optionsmodell und Einbürgerungsrecht
Mit dem Abschluss zweier Forschungsprojekte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge liegen erste Ergebnisse zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten Evaluierungen des Optionsverfahrens und des Einbürgerungsrechts vor.
Auch wenn die ersten Optionsverfahren erst im Jahr 2013 abgeschlossen sein werden, kann schon jetzt auf der Grundlage der Forschungsergebnisse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eine erste Bilanz gezogen werden:
• Bei der Entscheidung der Optionspflichtigen zeigt sich eine klare Tendenz für die deutsche Staatsangehörigkeit. Weniger als zwei Prozent entscheiden sich für die ausländische und gegen die deutsche Staatsangehörigkeit.
• Eine Verunsicherung in der familiären oder beruflichen Lebensplanung aufgrund der Entscheidungspflicht wird nur von 5,6 Prozent der Befragten angegeben.
• Viele Optionspflichtige weisen erhebliche Wissenslücken zum Optionsverfahren und ihren Mitwirkungspflichten auf. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass aufgrund des frühen Zeitpunkts der Untersuchung überwiegend nur Optionspflichtige unter 21 Jahren befragt werden konnten. Diese hatten zum Zeitpunkt des Interviews noch über zwei Jahre Zeit bis zum Auslaufen der Optionsphase und haben bisher lediglich das erste von in der Regel mehreren Informationsschreiben erhalten.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich erklärt hierzu: "Die Forschungsberichte belegen einen pragmatischen Umgang der jungen Menschen mit ihrer Optionspflicht. Aktueller gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist aus dieser ersten Zwischenbilanz nicht ersichtlich. Auf erkennbar gewordene Probleme, insbesondere dem teilweise nur unzureichenden Wissen über Mitwirkungspflichten und Antragsfristen bei den Optionspflichtigen, können wir mit geeigneten administrativen Maßnahmen reagieren."
Zum allgemeinen Einbürgerungsrecht stellen die Forschungsberichte fest, dass die Einbürgerungsanforderungen nur von ca. 20 Prozent der Befragten als hoch eingeschätzt werden. Als Problem zeigen die Berichte insbesondere das fehlende Wissen über die bestehenden Einbürgerungsmöglichkeiten auf. Die Befragten wünschen sich besser zugängliche und in mehr Sprachen verfügbare Informationen. Das Bundesministerium des Innern wird das Informationskonzept weiter verbessern.
Die Forschungsberichte sowie weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de .
Verantwortlich: Jens Teschke
Redaktion: Markus Beyer, Dr. Mareike Kutt, Hendrik Lörges, Dr. Philipp Spauschus
Pressereferat im Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin
E-Mail: presse@bmi.bund.de www.bmi.bund.de , Telefon: 030/18681-1022/1023, Fax: + 49 30/18681-1083/1084
Mit dem Abschluss zweier Forschungsprojekte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge liegen erste Ergebnisse zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten Evaluierungen des Optionsverfahrens und des Einbürgerungsrechts vor.
Auch wenn die ersten Optionsverfahren erst im Jahr 2013 abgeschlossen sein werden, kann schon jetzt auf der Grundlage der Forschungsergebnisse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eine erste Bilanz gezogen werden:
• Bei der Entscheidung der Optionspflichtigen zeigt sich eine klare Tendenz für die deutsche Staatsangehörigkeit. Weniger als zwei Prozent entscheiden sich für die ausländische und gegen die deutsche Staatsangehörigkeit.
• Eine Verunsicherung in der familiären oder beruflichen Lebensplanung aufgrund der Entscheidungspflicht wird nur von 5,6 Prozent der Befragten angegeben.
• Viele Optionspflichtige weisen erhebliche Wissenslücken zum Optionsverfahren und ihren Mitwirkungspflichten auf. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass aufgrund des frühen Zeitpunkts der Untersuchung überwiegend nur Optionspflichtige unter 21 Jahren befragt werden konnten. Diese hatten zum Zeitpunkt des Interviews noch über zwei Jahre Zeit bis zum Auslaufen der Optionsphase und haben bisher lediglich das erste von in der Regel mehreren Informationsschreiben erhalten.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich erklärt hierzu: "Die Forschungsberichte belegen einen pragmatischen Umgang der jungen Menschen mit ihrer Optionspflicht. Aktueller gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist aus dieser ersten Zwischenbilanz nicht ersichtlich. Auf erkennbar gewordene Probleme, insbesondere dem teilweise nur unzureichenden Wissen über Mitwirkungspflichten und Antragsfristen bei den Optionspflichtigen, können wir mit geeigneten administrativen Maßnahmen reagieren."
Zum allgemeinen Einbürgerungsrecht stellen die Forschungsberichte fest, dass die Einbürgerungsanforderungen nur von ca. 20 Prozent der Befragten als hoch eingeschätzt werden. Als Problem zeigen die Berichte insbesondere das fehlende Wissen über die bestehenden Einbürgerungsmöglichkeiten auf. Die Befragten wünschen sich besser zugängliche und in mehr Sprachen verfügbare Informationen. Das Bundesministerium des Innern wird das Informationskonzept weiter verbessern.
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Über Bundesministerium des Innern (BMI):
Das Bundesministerium des Innern ist verantwortlich für die innere Sicherheit. Dazu gehören sowohl die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als auch der Schutz unserer Verfassung. Weiteres wesentliches Element im nationalen Sicherheitssystem ist der Aufgabenbereich Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Der Bundesminister des Innern kümmert sich um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Informationsgesellschaft. Er sorgt dafür, dass sie den neuen Informations- und Kommunikationstechniken vertrauen können und dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt.
Auch Migrations- und Integrationspolitik gehört zu den zentralen Aufgaben des Bundesinnenministeriums. Migration ist ein weltweites Phänomen, dessen Bedeutung seit Bestehen der Bundesrepublik stark zugenommen hat.
Der Bundesminister des Innern ist ebenfalls zuständig für den öffentlichen Dienst. Über 5 Millionen Menschen sind in Deutschland beim Staat - beim Bund, bei den Ländern und Gemeinden - beschäftigt.
Firmenkontakt:
Die Forschungsberichte sowie weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de .
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Der Bundesminister des Innern kümmert sich um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Informationsgesellschaft. Er sorgt dafür, dass sie den neuen Informations- und Kommunikationstechniken vertrauen können und dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt.
Auch Migrations- und Integrationspolitik gehört zu den zentralen Aufgaben des Bundesinnenministeriums. Migration ist ein weltweites Phänomen, dessen Bedeutung seit Bestehen der Bundesrepublik stark zugenommen hat.
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