IG BAU: EU-Vorschlag diskriminiert Beschäftigte aus Drittstaaten
- Pressemitteilung der Firma IG Bauen-Agrar-Umwelt, 25.06.2012
Pressemitteilung vom: 25.06.2012 von der Firma IG Bauen-Agrar-Umwelt aus Frankfurt am Main
Kurzfassung: Konzerninterne Entsendung aus Nicht-EU-Staaten Frankfurt am Main - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert den Bundestag auf, sich für die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten stark zu machen. Derzeit ...
[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 25.06.2012] IG BAU: EU-Vorschlag diskriminiert Beschäftigte aus Drittstaaten
Konzerninterne Entsendung aus Nicht-EU-Staaten
Frankfurt am Main - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert den Bundestag auf, sich für die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten stark zu machen. Derzeit bereitet die EU eine Richtlinie zur konzerninternen Entsendung vor. Multinationale Unternehmen könnten damit Mitarbeiter aus Drittstaaten zu deutlich schlechteren Bedingungen in ihren EU-Niederlassungen arbeiten lassen. "Die europäischen Grundrechte garantieren ein Verbot jeglicher Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit", stellte der IG BAU-Europarechtsexperte Frank Schmidt-Hullmann anlässlich der heutigen (für die Red. 25. Juni 2012) Anhörung vor dem Innenausschuss des Bundestags fest. "Der jetzige Entwurf der EU-Richtlinie steht zu diesem Grundrecht in drastischem Widerspruch."
Der Richtlinienentwurf sieht ein Sonderarbeitsrecht für multinationale Konzerne vor. Danach hätten in EU-Niederlassungen entsandte Beschäftigte aus Drittländern keinen Anspruch auf tarifliche Regelungen und die Rechte aus Betriebsvereinbarungen. So wäre beispielsweise die ortsübliche Bezahlung nicht verpflichtend, sondern nur optional. Damit könnten selbst Manager zu Hilfsarbeiter-Mindestlöhnen eingesetzt werden. Andere Vergünstigungen wie tarifliche Urlaubsansprüche, Jobtickets oder vergünstigter Mittagstisch würden für die entsandten Mitarbeiter nicht gelten. Sie haben als Drittstaatler auch kein Recht auf Vertretung durch den Betriebsrat oder Streikrecht.
"Mit diesem Entwurf würde Arbeits-Diskriminierung legalisiert. Die Betroffenen werden zu Beschäftigten zweiter Klasse. Gleichzeitig erhöht sich der Druck auf die hiesigen Mitarbeiter, die in Konkurrenz zu den schlechter gestellten Kollegen aus Nicht-EU-Ländern treten müssen. Auch die Wirtschaft würde durch die EU-Richtlinie geschwächt, weil das Privileg nur multinationalen Konzernen zugutekommt", sagte Schmidt-Hullmann. "Der Bundestag muss diesen Richtlinienentwurf zurückweisen."
Ruprecht Hammerschmidt
Leiter der Abteilung Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt
IG Bauen-Agrar-Umwelt
- Bundesvorstand -
Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19
60439 Frankfurt a. Main
Tel.: 069 - 95 73 71 35
Fax: 069 - 95 73 71 38
E-Mail: presse@igbau.de
www.igbau.de
Konzerninterne Entsendung aus Nicht-EU-Staaten
Frankfurt am Main - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert den Bundestag auf, sich für die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten stark zu machen. Derzeit bereitet die EU eine Richtlinie zur konzerninternen Entsendung vor. Multinationale Unternehmen könnten damit Mitarbeiter aus Drittstaaten zu deutlich schlechteren Bedingungen in ihren EU-Niederlassungen arbeiten lassen. "Die europäischen Grundrechte garantieren ein Verbot jeglicher Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit", stellte der IG BAU-Europarechtsexperte Frank Schmidt-Hullmann anlässlich der heutigen (für die Red. 25. Juni 2012) Anhörung vor dem Innenausschuss des Bundestags fest. "Der jetzige Entwurf der EU-Richtlinie steht zu diesem Grundrecht in drastischem Widerspruch."
Der Richtlinienentwurf sieht ein Sonderarbeitsrecht für multinationale Konzerne vor. Danach hätten in EU-Niederlassungen entsandte Beschäftigte aus Drittländern keinen Anspruch auf tarifliche Regelungen und die Rechte aus Betriebsvereinbarungen. So wäre beispielsweise die ortsübliche Bezahlung nicht verpflichtend, sondern nur optional. Damit könnten selbst Manager zu Hilfsarbeiter-Mindestlöhnen eingesetzt werden. Andere Vergünstigungen wie tarifliche Urlaubsansprüche, Jobtickets oder vergünstigter Mittagstisch würden für die entsandten Mitarbeiter nicht gelten. Sie haben als Drittstaatler auch kein Recht auf Vertretung durch den Betriebsrat oder Streikrecht.
"Mit diesem Entwurf würde Arbeits-Diskriminierung legalisiert. Die Betroffenen werden zu Beschäftigten zweiter Klasse. Gleichzeitig erhöht sich der Druck auf die hiesigen Mitarbeiter, die in Konkurrenz zu den schlechter gestellten Kollegen aus Nicht-EU-Ländern treten müssen. Auch die Wirtschaft würde durch die EU-Richtlinie geschwächt, weil das Privileg nur multinationalen Konzernen zugutekommt", sagte Schmidt-Hullmann. "Der Bundestag muss diesen Richtlinienentwurf zurückweisen."
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