Folter-Prävention in Deutschland ernst nehmen

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 25.06.2012
Pressemitteilung vom: 25.06.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zum internationalen Tag der Folteropfer am 26. Juni erklären der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Strässer und die zuständige Berichterstatterin Angelika Graf: Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 25.06.2012] Folter-Prävention in Deutschland ernst nehmen


Zum internationalen Tag der Folteropfer am 26. Juni erklären der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Strässer und die zuständige Berichterstatterin Angelika Graf:

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist in Deutschland auf keine Anzeichen von Folter gestoßen. Dies ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist, dass sie personell und finanziell absolut unzureichend ausgestattet ist und ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllen kann. Im Vorfeld des internationales Tags der Folteropfer hat sich der Menschenrechtsausschuss mit dem aktuellen Jahresbericht der Nationalen Stelle beschäftigt. Die SPD hat die mangelhafte Ausstattung scharf kritisiert und bereits letzten Herbst bei den Haushaltsberatungen für 2012 eine Aufstockung beantragt.

Die Nationale Stelle überprüft und berät Einrichtungen in denen Menschen die Freiheit entzogen ist. Dabei handelt es sich um 360 Gewahrsamseinrichtungen in der Zuständigkeit des Bundes und um 186 Justizvollzugsanstalten, neun Abschiebehafteinrichtungen, 1.430 Polizeidienststellen und 245 psychiatrische Einrichtungen in der Zuständigkeit der Länder. Für die Bewältigung dieser Sysiphos-Aufgabe stehen fünf ehrenamtliche Mitarbeiter und eine hauptamtliche Geschäftstelle zur Verfügung. Der Bund stellt jährlich 100.000 Euro zur Verfügung, die Länder sind mit 200.000 Euro beteiligt. Ein solcher Präventionsmechanismus ist eher ein dürftiges Feigenblatt als eine wirksame Maßnahme zur Verhütung von Folter und Misshandlung. In den wenigen Einrichtungen, die unter diesen Umständen besucht werden konnten, wurde zwar nirgends Folter festgestellt. Dennoch listet der Jahresbericht zahlreiche Missstände auf:
bei Fixierungen, Weitwinkelspionen in Toiletten oder Brandmeldern. Für die Beseitigung der Missstände geben die ehrenamtlichen Experten Empfehlungen ab. Die Behörden sind verpflichtet, diese zu prüfen.

Deutschland setzt sich weltweit dafür ein, dass möglichst viele Staaten das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention ratifizieren und einen nationalen Präventionsmechanismus schaffen. Bei dessen Ausgestaltung sollte Deutschland beispielhaft vorangehen. Die SPD-Bundestagsfraktion befürchtet, dass sich menschenrechtlich problematische Vertragsstaaten an der knappen hiesigen Ausstattung orientieren könnten. 63 Staaten haben das Zusatzprotokoll bislang ratifiziert, darunter Staaten wie Aserbaidschan, Mali und Mexiko. Ein schwacher nationaler Präventionmechanismus geht zu Lasten jener Menschen, für die das Zusatzprotokoll geschaffen wurde.


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