Erstausgabepreis der Kleinen Goldmünze "Fichte in der 20-Euro-Gedenkmünzen-Serie "Deutscher Wald

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF), 25.06.2012
Pressemitteilung vom: 25.06.2012 von der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF) aus Berlin

Kurzfassung: Anlässlich der offiziellen Erstausgabe der deutschen 20-Euro-Goldmünze "Fichte" in der Serie "Deutscher Wald" am 26. Juni 2012 erklärt das Bundesministerium der Finanzen: Der Verkaufspreis für die deutsche 20-Euro-Goldmünze "Fichte" richtet ...

[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 25.06.2012] Erstausgabepreis der Kleinen Goldmünze "Fichte" in der 20-Euro-Gedenkmünzen-Serie "Deutscher Wald"


Anlässlich der offiziellen Erstausgabe der deutschen 20-Euro-Goldmünze "Fichte" in der Serie "Deutscher Wald" am 26. Juni 2012 erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Der Verkaufspreis für die deutsche 20-Euro-Goldmünze "Fichte" richtet sich nach dem aktuellen Goldpreis am 25. Juni 2012 zuzüglich eines Aufschlages in Höhe von 50,00 Euro.

Damit beträgt der Erstausgabepreis bei der Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland

207, 05 €
(Münzmasse: 3, 89 g Feingold)

Da nach Ablauf der Bestellfrist (30. April 2012) die Zahl der bei der Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland bestellten Münzen die Auflage in Höhe von 200 000 Stück überstieg, kann nicht allen Bestellungen in vollem Umfang entsprochen werden. Die Verkaufsstelle musste daher Bestellungen kürzen und darüber hinaus die Zuteilung auslosen.

Die Verkaufsstelle für Sammlermünzen wird ihre Kunden in Kürze schriftlich informieren.

Auf den Endverkaufspreis der Kreditinstitute und des gewerblichen Münzhandels, die zu dem gleichen Preis wie der Privatkunde bei der VS die Münze erwerben, hat das Bundesministerium der Finanzen keinen Einfluss.


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Über Bundesministerium der Finanzen (BMF):
Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zent­rale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundes­kanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haus­haltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entschei­dungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.

Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.

Im Zuge des europäischen Integrations- (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) und des weltweiten Globalisierungsprozesses gewinnt die europäische und internationale Wirtschafts- und Währungspolitik als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt zunehmend an Bedeutung.

Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen auch zuständig für die deutschen Postwertzeichen, die Regelung der Kriegsfolgelasten, das Bundesvermögen und den Zoll.

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