25.06.2012 17:59 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Keine Relevanz der Uhrzeit für den Zeitrang einer Gemeinschaftsmarke
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Bei der Frage des zeitlichen Vorrangs einer Gemeinschaftsmarke gegenüber einer am selben Tag angemeldeten nationalen Marke soll nur der Tag maßgeblich sein. Auf die genaue Uhrzeit der Markenanmeldung dürfe nicht abgestellt werden.
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