Intelligentes Schuldenmanagement – gemeinsame Anleiheemission von Bund und Ländern in 2013

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF), 25.06.2012
Pressemitteilung vom: 25.06.2012 von der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF) aus Berlin

Kurzfassung: Anlässlich der Gespräche zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpaktes haben sich Bund und Länder im Rahmen eines intelligenten Schuldenmanagements auch auf eine gemeinsame Kreditaufnahme von Bund und Ländern ("Huckepackverfahren") ...

[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 25.06.2012] Intelligentes Schuldenmanagement – gemeinsame Anleiheemission von Bund und Ländern in 2013


Anlässlich der Gespräche zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpaktes haben sich Bund und Länder im Rahmen eines intelligenten Schuldenmanagements auch auf eine gemeinsame Kreditaufnahme von Bund und Ländern ("Huckepackverfahren") verständigt. Eine erste Anleihe soll in 2013 emittiert werden.

Dazu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Bund und Länder werden nach der gestrigen Einigung nunmehr die Voraussetzungen dafür schaffen, um erstmals 2013 gemeinsame Anleihen zu begeben. Ziel ist ein intelligentes Schuldenmanagement. Bund und teilnehmende Länder haften bei den Emissionen jeweils nur für ihre eigenen Anteile, d.h. es gibt keine gesamtschuldnerische Haftung. Eine gemeinsame Haftung ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Die Schuldaufnahme soll in einer gemeinsamen Anleihe erfolgen, jedoch haftet jeder Teilemittent nur im Rahmen seines Emissionsvolumens individuell. Vergleichbare bereits vorhandene Beispiele sind die so genannten Länder-Jumbo-Anleihen.

Der Vorteil für die teilnehmenden Länder besteht darin, dass sie von den Konditionen großvolumiger Anleihen profitieren können und ein neues und liquides Marktsegment etabliert wird, von dem der Marktauftritt des Bundes und der Länder gemeinsam profitiert. Eine vollständige Finanzierung der Bruttokreditbedarfe von Bund und Ländern über Jumboanleihen ist nicht vorgesehen.

Die technischen Einzelheiten der Umsetzung einer gemeinsamen Anleiheemission von Bund und Ländern werden derzeit geprüft.


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Über Bundesministerium der Finanzen (BMF):
Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zent­rale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundes­kanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haus­haltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entschei­dungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.

Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.

Im Zuge des europäischen Integrations- (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) und des weltweiten Globalisierungsprozesses gewinnt die europäische und internationale Wirtschafts- und Währungspolitik als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt zunehmend an Bedeutung.

Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen auch zuständig für die deutschen Postwertzeichen, die Regelung der Kriegsfolgelasten, das Bundesvermögen und den Zoll.

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