Unterausschuss Auswärtige Kultur-und Bildungspolitik protestiert gegen die Verhaftung des kasachischen Regisseurs Bolat Atabayev
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 26.06.2012
Pressemitteilung vom: 26.06.2012 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Der Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages (UA AKBP) protestiert gegen die Verhaftung von Bolat Atabayev und fordert seine Freilassung. Die Mitglieder des UA AKBP halten es für ...
[Deutscher Bundestag - 26.06.2012] Unterausschuss Auswärtige Kultur-und Bildungspolitik protestiert gegen die Verhaftung des kasachischen Regisseurs Bolat Atabayev
Der Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages (UA AKBP) protestiert gegen die Verhaftung von Bolat Atabayev und fordert seine Freilassung.
Die Mitglieder des UA AKBP halten es für nicht vertretbar, dass der international anerkannte kasachische Theater-Regisseur Bolat Atabayev am 15. Juni 2012 in Almaty verhaftet wurde. Ihm wird "Anstiftung zur sozialen Unruhe" vorgeworfen. Atabayev hatte in einer öffentlichen Ansprache im Dezember 2011 sein Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch genommen und für die streikenden Ölarbeiter in der Stadt Schanaosen Partei ergriffen.
Bolat Atabayev soll am 28. August 2012 wegen seines Engagements für demokratische Strukturen und seiner Verdienste um den deutsch-kasachischen Kulturaustausch in Weimar für sein Lebenswerk mit der Goethe-Medaille ausgezeichnet werden. Die Abgeordneten appellieren an die Republik Kasachstan, ihrer Rolle als OSZE-Mitglied gerecht zu werden und verweisen ausdrücklich auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, in deren Artikel 19 es heißt: "Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."
Der Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik fordert die kasachische Regierung auf, den herzkranken Künstler unverzüglich freizulassen und ihm die Teilnahme an der Preisverleihung in Weimar zu ermöglichen.
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Der Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages (UA AKBP) protestiert gegen die Verhaftung von Bolat Atabayev und fordert seine Freilassung.
Die Mitglieder des UA AKBP halten es für nicht vertretbar, dass der international anerkannte kasachische Theater-Regisseur Bolat Atabayev am 15. Juni 2012 in Almaty verhaftet wurde. Ihm wird "Anstiftung zur sozialen Unruhe" vorgeworfen. Atabayev hatte in einer öffentlichen Ansprache im Dezember 2011 sein Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch genommen und für die streikenden Ölarbeiter in der Stadt Schanaosen Partei ergriffen.
Bolat Atabayev soll am 28. August 2012 wegen seines Engagements für demokratische Strukturen und seiner Verdienste um den deutsch-kasachischen Kulturaustausch in Weimar für sein Lebenswerk mit der Goethe-Medaille ausgezeichnet werden. Die Abgeordneten appellieren an die Republik Kasachstan, ihrer Rolle als OSZE-Mitglied gerecht zu werden und verweisen ausdrücklich auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, in deren Artikel 19 es heißt: "Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."
Der Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik fordert die kasachische Regierung auf, den herzkranken Künstler unverzüglich freizulassen und ihm die Teilnahme an der Preisverleihung in Weimar zu ermöglichen.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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