Aigners Pläne zur Offenlegung von Provisionen sind unzureichend
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 26.06.2012
Pressemitteilung vom: 26.06.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Zur Ankündigung von Verbraucherschutzministerin Aigner, verbindliche Offenlegungspflichten von Provisionsvorteilen für Versicherungsverkäufer einzuführen, erklären die zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Sieling und ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 26.06.2012] Aigners Pläne zur Offenlegung von Provisionen sind unzureichend
Zur Ankündigung von Verbraucherschutzministerin Aigner, verbindliche Offenlegungspflichten von Provisionsvorteilen für Versicherungsverkäufer einzuführen, erklären die zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Sieling und Kerstin Tack:
Verbraucherschutzministerin Aigner handelt einmal mehr inkonsequent. Allein die Offenlegung von Provisionsvorteilen wird einer transparenten Anlageberatung nicht gerecht. Denn bereits heute müssen Versicherer beispielsweise für Lebensversicherungen die Höhe der Kosten ausweisen.
Dies geschieht bisher aber weitgehend undurchsichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher, weil die Provisionen nicht in Euro und Cent ausgewiesen werden müssen. Aber erst wenn die Kostenunterschiede über die gesamte Vertragslaufzeit zu erkennen sind, können Verbraucherinnen und Verbraucher die Entscheidung treffen, welche Beratungsform für sie optimal ist. Erst dann entsteht eine transparente Entscheidungsmöglichkeit zwischen Honorar- und Provisionsberatung.
Die Alternative liegt auf dem Tisch: Vollständige Transparenz auf dem Finanzmarkt ist nur möglich, wenn Anbieter zur Bereitstellung ihrer Produkte in Nettotarifen verpflichtet werden, die ohne Provisionen und Abschlusskosten kalkuliert sind. Denn nur dann können die Anlegerinnen und Anleger objektiv vergleichen. Großbritannien, die Niederlande, Norwegen und Finnland haben dies bereits erkannt und flächendeckend Nettotarife eingeführt.
Das wäre ein Meilenstein. Deutschland steht dagegen auch mit Aigners Initiative in Sachen Anlegerschutz weiter im Abseits.
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SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
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Verbraucherschutzministerin Aigner handelt einmal mehr inkonsequent. Allein die Offenlegung von Provisionsvorteilen wird einer transparenten Anlageberatung nicht gerecht. Denn bereits heute müssen Versicherer beispielsweise für Lebensversicherungen die Höhe der Kosten ausweisen.
Dies geschieht bisher aber weitgehend undurchsichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher, weil die Provisionen nicht in Euro und Cent ausgewiesen werden müssen. Aber erst wenn die Kostenunterschiede über die gesamte Vertragslaufzeit zu erkennen sind, können Verbraucherinnen und Verbraucher die Entscheidung treffen, welche Beratungsform für sie optimal ist. Erst dann entsteht eine transparente Entscheidungsmöglichkeit zwischen Honorar- und Provisionsberatung.
Die Alternative liegt auf dem Tisch: Vollständige Transparenz auf dem Finanzmarkt ist nur möglich, wenn Anbieter zur Bereitstellung ihrer Produkte in Nettotarifen verpflichtet werden, die ohne Provisionen und Abschlusskosten kalkuliert sind. Denn nur dann können die Anlegerinnen und Anleger objektiv vergleichen. Großbritannien, die Niederlande, Norwegen und Finnland haben dies bereits erkannt und flächendeckend Nettotarife eingeführt.
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Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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