Schmiergeldzahlungen dürfen nicht straflos bleiben

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 26.06.2012
Pressemitteilung vom: 26.06.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlässlich der Beantragung einer Aktuellen Stunde erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Edgar Franke: Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom vergangenen Freitag bleiben Schmiergeldzahlungen in weiten Teilen ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 26.06.2012] Schmiergeldzahlungen dürfen nicht straflos bleiben


Anlässlich der Beantragung einer Aktuellen Stunde erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Edgar Franke:

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom vergangenen Freitag bleiben Schmiergeldzahlungen in weiten Teilen des Gesundheitswesens straffrei. Weder der Pharmavertreter, der Schmiergelder zahlt, noch der niedergelassene Arzt, der Geld dafür kassiert, dass er ein bestimmtes Medikament verschreibt, kann bestraft werden. Die BGH-Richter haben selbst nach einjährigem Suchen keinen Paragrafen gefunden, der ein solches Verhalten sanktionieren würde.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits vor einem Jahr darauf hingewiese, dass ergänzende rechtliche Regelungen notwendig sind. Wir wollen dies in einer von uns beantragten aktuellen Stunde im Bundestag nochmals deutlich machen.

Konkret: Es besteht eine Regelungslücke. Angestellte Ärzte können, wenn Sie Geld dafür kassieren, eine bestimmte Medizintechnik oder ein Arzneimittel zu verschreiben bestraft werden. Ihre niedergelassenen Kollegen aber nicht. Diese Ungleichbehandlung muss schnellstens beseitigt werden.

Im übrigen hinterlassen die Schmiergeldzahlungen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden. Durch Schmiergelder wird bewirkt , dass wie im Fall des Generikaherstellers nicht nur teurere Medikamente verschrieben werden, sondern häufig auch Medikamente, die nicht unbedingt eine bessere Wirkung haben, gerade auch im Bereich der Krebsbehandlungen.

Alle Patienten müssen sicher sein, dass bei den Entscheidungen des Arztes ausschließlich medizinische Gründe für die Art der Therapie maßgebend sind. Die Bundesregierung ist aufgefordert, vorliegende Vorschläge schnellstmöglich in die Praxis umzusetzen.


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