Gemeinsame europäische Migrationspolitik muss sozialverträglich gestaltet sein

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 26.06.2012
Pressemitteilung vom: 26.06.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Anhörung über die Richtlinienentwürfe der EU-Kommission zur konzerninternen Entsendung und zur saisonalen Beschäftigung erklären der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Josip Juratovic und der Sprecher der Arbeitsgruppe ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 26.06.2012] Gemeinsame europäische Migrationspolitik muss sozialverträglich gestaltet sein


Zur Anhörung über die Richtlinienentwürfe der EU-Kommission zur konzerninternen Entsendung und zur saisonalen Beschäftigung erklären der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Josip Juratovic und der Sprecher der Arbeitsgruppe Migration und Integration Rüdiger Veit:

Die Anhörung hat gezeigt, dass die Richtlinienentwürfe zur konzerninternen Entsendung und zur saisonalen Beschäftigung unausgegoren sind. In der Baubranche sind sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig, dass dem Bau die Möglichkeit von konzerninternen Entsendungen schaden würde – das zeigt deutlich, dass die Richtlinienentwürfe dringend überarbeitet werden müssen.

Derzeit sieht besonders der Entwurf zur konzerninternen Entsendung zahlreiche missbrauchsanfällige Regelungen vor. Diese regelt, wie Drittstaatsangehörige, die für einen multinationalen Konzern arbeiten, in die EU einreisen dürfen und zu welchen Konditionen sie arbeiten. So ist nicht festgeschrieben, dass für die Arbeitnehmer die Arbeits- und Lohnbedingungen der Länder gelten, in denen sie tatsächlich arbeiten. Dadurch können zum einen massive soziale Verwerfungen entstehen. Zum anderen sind Wettbewerbsverzerrungen zu befürchten, wenn Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer zu schlechten Löhnen beschäftigen und mit Billigkonkurrenz diejenigen Arbeitgeber verdrängen, die faire Arbeitsbedingungen bieten.

Wir bekennen uns zur gemeinsamen europäischen Migrationspolitik. Sie muss aber sozialverträglich gestaltet werden. Wichtig ist eine klare Definition in den Richtlinien, dass die Arbeits- und Lohnbedingungen nach dem Grundsatz gestaltet werden: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.


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