Rot-Grün lässt Kommunen im Regen stehen

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 09.02.2011
Pressemitteilung vom: 09.02.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Jeder Euro, der auf die Hartz IV-Regelsätze aufgeschlagen wird, kostet die Kommunen rund 60 Millionen Euro jährlich Nach sieben Wochen sind die Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition über die Hartz-IV-Reform im Vermittlungsverfahren ...

[CDU/CSU-Fraktion - 09.02.2011] Rot-Grün lässt Kommunen im Regen stehen


Jeder Euro, der auf die Hartz IV-Regelsätze aufgeschlagen wird, kostet die Kommunen rund 60 Millionen Euro jährlich

Nach sieben Wochen sind die Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition über die Hartz-IV-Reform im Vermittlungsverfahren gescheitert. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:

"SPD und Grüne versuchen seit Monaten sich das Mäntelchen einer Kommunalpartei umzuhängen. Wenn es jedoch konkret wird, verhalten sie sich regelmäßig kommunalfeindlich. Es wird zunehmend peinlich. Angebote, die Kommunalfinanzen im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Reform zu stärken, werden in den Wind geschlagen.

So lehnen SPD und Grüne aus parteitaktischem Kalkül die vorgelegte Regelsatzberechnung ab und blockieren. Ohne nachvollziehbare Rechengrundlage fordern sie höhere Sätze. Jeder Euro, der auf die Regelsätze aufgeschlagen wird, kostet die Kommunen rund 60 Millionen Euro jährlich. Das heißt, bei der von Rot-Grün jetzt geforderten Aufstockung um 11 Euro beim Regelsatz bedeutet dies für die kommunalen Haushalte eine zusätzliche Belastung von rund 630 Millionen Euro im Jahr, und dies auf Dauer.

Die Opposition lässt damit insbesondere die Kommunen erneut im Regen stehen. Zu Recht fordern die kommunalen Spitzenverbände eine rasche Lösung, denn gerade das Bildungspaket ist wichtig für die betroffenen Kinder.
Wir wollen vor allem, dass die Leistungen, wie Zuschüsse zu Vereinsbeiträgen oder für Nachhilfeunterricht, den Kindern bald zur Verfügung stehen."

Hintergrund:
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV/SGB II) und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) wurden von der früheren rot-grünen Bundesregierung handwerklich schlecht, kommunalfeindlich und teilweise verfassungswidrig konstruiert.

CDU, CSU und FDP wollen dies korrigieren. Mit der Organisationsreform der verfassungswidrigen ARGEN ist dies bereits zum Teil gelungen. Auch die zum Hartz-IV-Regelsatz vorgelegten Berechnungen sind endlich transparent und nachvollziehbar – wie vom Bundesverfassungsgericht zu Recht gefordert.

Rot-Grün ist auch von den kommunalen Spitzenverbänden aufgefordert, die Blockadehaltung zu beenden und dem vorgelegten Kompromiss zuzustimmen. Die im Vermittlungsausschuss von Rot-Grün geforderten höheren Regelsätze sind kommunalfeindlich, da mit jedem Euro Erhöhung mehr Menschen von staatlicher Unterstützung abhängig werden. Einkommen und Vermögen der Leistungsempfänger vermindern jedoch zuerst die Regelleistung des Bundes und erst anschließend die kommunal finanzierten Wohnkosten. Jede Regelsatzerhöhung benachteiligt deshalb in erster Linie die Kommunen.


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