Untersuchungsausschuss Polizeichef-Affäre - SPD und GRÜNE: Bouffier und Rhein werden erneut befragt
- Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 26.06.2012
Pressemitteilung vom: 26.06.2012 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden
Kurzfassung: Die Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwarten von der erneuten Vernehmung der Zeugen Volker Bouffier, Boris Rhein und weiterer im Untersuchungsausschuss zur Polizeichefaffäre Aufklärung darüber, ob die Landesregierung bei ...
[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 26.06.2012] Untersuchungsausschuss Polizeichef-Affäre - SPD und GRÜNE: Bouffier und Rhein werden erneut befragt
Die Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwarten von der erneuten Vernehmung der Zeugen Volker Bouffier, Boris Rhein und weiterer im Untersuchungsausschuss zur Polizeichefaffäre Aufklärung darüber, ob die Landesregierung bei der Besetzung des Landespolizeipräsidenten rechtmäßig gehandelt und den Landtag wahrheitsgemäß und vollständig unterrichtet hat. Dies ist das Ergebnis der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses.
"Es gibt eklatante Widersprüche zwischen den Aussagen des jetzigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier im Innenausschuss und den uns jetzt vorgelegten Unterlagen", erklärt Nancy Faeser, Obfrau der SPD im Untersuchungsausschuss. "Die Unterlagen belegen ganz eindeutig, dass Bouffier sich seinerzeit bewusst war, dass der abgelehnte Kandidat Ritter weiter Ansprüche gelten machte, und sei es auf dem Weg der Schadensersatzforderung." Im Ausschuss habe Volker Bouffier auf Nachfrage ausgesagt: "Schadensersatzansprüche? Nach meiner Kenntnis gibt es keine Klage."
"Das ist die typische Nebelkerzen- und Verschleierungstaktik der CDU-Landesregierung, die offenkundige Fehler vertuschen soll", sagt dazu Jürgen Frömmrich, Obmann der GRÜNEN. "Wir werden uns davon nicht einschüchtern lassen und die Rechte des Parlaments gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen." SPD und GRÜNE weisen den Ausschussvorsitzende, CDU-Generalsekretär Peter Beuth, darauf hin, dass Versuche die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses zu behindern oder über die Maßen zu beschränken schon einmal vom Staatsgerichtshof kassiert wurden.
"Es ist gut, dass die Landesregierung Akten zur Verfügung gestellt hat, die zur Aufklärung beitragen können", erklären Faeser und Frömmrich. "Es können wohl keine Zweifel daran bestehen, dass der Inhalt dieser Akten dann auch Gegenstand des Untersuchungsauftrages ist."
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
Die Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwarten von der erneuten Vernehmung der Zeugen Volker Bouffier, Boris Rhein und weiterer im Untersuchungsausschuss zur Polizeichefaffäre Aufklärung darüber, ob die Landesregierung bei der Besetzung des Landespolizeipräsidenten rechtmäßig gehandelt und den Landtag wahrheitsgemäß und vollständig unterrichtet hat. Dies ist das Ergebnis der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses.
"Es gibt eklatante Widersprüche zwischen den Aussagen des jetzigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier im Innenausschuss und den uns jetzt vorgelegten Unterlagen", erklärt Nancy Faeser, Obfrau der SPD im Untersuchungsausschuss. "Die Unterlagen belegen ganz eindeutig, dass Bouffier sich seinerzeit bewusst war, dass der abgelehnte Kandidat Ritter weiter Ansprüche gelten machte, und sei es auf dem Weg der Schadensersatzforderung." Im Ausschuss habe Volker Bouffier auf Nachfrage ausgesagt: "Schadensersatzansprüche? Nach meiner Kenntnis gibt es keine Klage."
"Das ist die typische Nebelkerzen- und Verschleierungstaktik der CDU-Landesregierung, die offenkundige Fehler vertuschen soll", sagt dazu Jürgen Frömmrich, Obmann der GRÜNEN. "Wir werden uns davon nicht einschüchtern lassen und die Rechte des Parlaments gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen." SPD und GRÜNE weisen den Ausschussvorsitzende, CDU-Generalsekretär Peter Beuth, darauf hin, dass Versuche die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses zu behindern oder über die Maßen zu beschränken schon einmal vom Staatsgerichtshof kassiert wurden.
"Es ist gut, dass die Landesregierung Akten zur Verfügung gestellt hat, die zur Aufklärung beitragen können", erklären Faeser und Frömmrich. "Es können wohl keine Zweifel daran bestehen, dass der Inhalt dieser Akten dann auch Gegenstand des Untersuchungsauftrages ist."
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