Jagdrechtssystem in Deutschland nicht grundsätzlich in Frage stellen
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bauernverband (DBV), 27.06.2012
Pressemitteilung vom: 27.06.2012 von der Firma Deutscher Bauernverband (DBV) aus Berlin
Kurzfassung: DBV-Generalsekretär Born zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (DBV) "Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Europäische ...
[Deutscher Bauernverband (DBV) - 27.06.2012] Jagdrechtssystem in Deutschland nicht grundsätzlich in Frage stellen
DBV-Generalsekretär Born zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
(DBV) "Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, trifft bei Landwirten und Grundeigentümern auf Unverständnis." Dies äußerte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV) Dr. Helmut Born in einer ersten Reaktion zu dem gestern verkündeten Urteil. Die Große Kammer des EGMR hätte nicht ausreichend gewürdigt, dass ohne eine flächendeckende Bejagung die Wildbestände unkontrolliert ansteigen würden, so Born. Zu hohe Wildbestände bedrohten sowohl die Naturverjüngung von Wäldern, als auch den Schutz gefährdeter Arten. Gleichzeitig würden die Gefahren der Ausbreitung von Tierseuchen und die Zahl der Verkehrsunfälle steigen.
Born forderte Bund und Länder auf, die Urteilsgründe zunächst in Ruhe zu analysieren und jetzt nicht im Handstreich die bewährte Solidargemeinschaft der Grundeigentümer in Frage zu stellen.
Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) zusammengeschlossenen Grundeigentümer hatten sich aktiv als Drittbeteiligte in das Verfahren eingebracht, in welchem ein Jagdgegner aus Rheinland-Pfalz die Bundesrepublik verklagt hatte. Sowohl das Bundesverfassungsgericht wie auch die erste Instanz des EGMR hatten die Rechtsauffassung von Landwirten und Grundeigentümern noch vollumfänglich gestützt.
Deutscher Bauernverband
Rückfragen an: DBV-Pressestelle
Adresse: Claire-Waldoff-Straße 7; 10117 Berlin
Telefon: 030 31904-239
Fax: 030 31904-431
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(DBV) "Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, trifft bei Landwirten und Grundeigentümern auf Unverständnis." Dies äußerte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV) Dr. Helmut Born in einer ersten Reaktion zu dem gestern verkündeten Urteil. Die Große Kammer des EGMR hätte nicht ausreichend gewürdigt, dass ohne eine flächendeckende Bejagung die Wildbestände unkontrolliert ansteigen würden, so Born. Zu hohe Wildbestände bedrohten sowohl die Naturverjüngung von Wäldern, als auch den Schutz gefährdeter Arten. Gleichzeitig würden die Gefahren der Ausbreitung von Tierseuchen und die Zahl der Verkehrsunfälle steigen.
Born forderte Bund und Länder auf, die Urteilsgründe zunächst in Ruhe zu analysieren und jetzt nicht im Handstreich die bewährte Solidargemeinschaft der Grundeigentümer in Frage zu stellen.
Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) zusammengeschlossenen Grundeigentümer hatten sich aktiv als Drittbeteiligte in das Verfahren eingebracht, in welchem ein Jagdgegner aus Rheinland-Pfalz die Bundesrepublik verklagt hatte. Sowohl das Bundesverfassungsgericht wie auch die erste Instanz des EGMR hatten die Rechtsauffassung von Landwirten und Grundeigentümern noch vollumfänglich gestützt.
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Der Deutsche Bauernverband ist der landwirtschaftliche Spitzenverband in Deutschland. Seine Mitglieder sind die Landesbauernverbände und führende Organisationen der Land- und Forstwirtschaft sowie ihr nahe stehende Wirtschaftszweige. Über die 18 Landesbauernverbände und ihre Kreisverbände ist der Deutsche Bauernverband im gesamten Bundesgebiet für alle Mitglieder vor Ort mit Beratungs- und Geschäftstellen präsent.
Der Organisationsgrad der Bauern in ihrer Interessenvertretung ist sehr hoch: über 90 Prozent aller rund 400.000 landwirtschaftlichen Betriebe sind auf freiwilliger Basis Mitglied im Deutschen Bauernverband. Deshalb kann der Deutsche Bauernverband für sich in Anspruch nehmen, die Stimme aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland zu sein, gleich welcher Produktionsrichtung und Rechtsform.
Der Deutsche Bauernverband versteht sich als Unternehmerverband, der die Anliegen seiner Mitglieder gegenüber der Politik vertritt und sie bei der Führung ihrer Unternehmen unterstützt. Über seine Büros in Bonn, Berlin und Brüssel ist er Ansprechpartner für politische Parteien, Verbände und Organisationen des öffentlichen Lebens auf nationaler und europäischer Ebene.
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