Gerechtigkeitslücke für Angehörige im Schadensersatzrecht schließen
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 27.06.2012
Pressemitteilung vom: 27.06.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Schmerzensgeldansprüche im Zivilrecht verankern Die Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich mit einem Diskussionsentwurf der Bayerischen Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Dr. Beate Merk und des ...
[CDU/CSU-Fraktion - 27.06.2012] Gerechtigkeitslücke für Angehörige im Schadensersatzrecht schließen
Schmerzensgeldansprüche im Zivilrecht verankern
Die Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich mit einem Diskussionsentwurf der Bayerischen Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Dr. Beate Merk und des Vorsitzenden des Arbeitskreises Recht der CSU-Landesgruppe im Bundestag zur Einführung eines sogenannten Angehörigenschmerzengeldes befasst. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:
"Wir begrüßen die bayerische Initiative zur Verankerung von Schmerzensgeldansprüchen zugunsten enger Angehöriger im Zivilrecht. Die Diskussion unter den Rechtspolitikern unserer Fraktion hat gezeigt, dass das deutsche Schadensersatzrecht an dieser Stelle eine Lücke aufweist, die geschlossen werden sollte.
Menschen, die unter dem Tod oder einer schweren Verletzung eines nächsten Angehörigen aufgrund eines Unfalls oder gar eines Kapitalverbrechens leiden, verdienen die Anerkennung der Rechtsordnung. Zwar wird kein Geld der Welt den persönlichen Verlust und die Trauer aufwiegen können. Doch geht es uns darum, dass die Rechtsordnung jenen Angehörigen zumindest eine symbolische Genugtuung und Gerechtigkeit verschafft.
Das deutsche Recht hinkt in dieser Hinsicht den meisten europäischen Nachbarländern hinterher."
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf aus Bayern zur Verbesserung der zivilrechtlichen Rechtsstellung der Angehörigen von Unfallopfern sieht vor, die Rechte von Angehörigen eines Getöteten oder schwer Verletzten zu stärken. Im Einzelnen soll ein Anspruch auf Entschädigung zugunsten nächster Angehöriger wie Ehegatten, Eltern und Kindern eingeführt werden. Zudem soll der heute schon bestehende Schadensersatzanspruch, wenn der Getötete zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet war, künftig auch auf vertragliche Unterhaltsansprüche ausgedehnt werden.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Schmerzensgeldansprüche im Zivilrecht verankern
Die Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich mit einem Diskussionsentwurf der Bayerischen Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Dr. Beate Merk und des Vorsitzenden des Arbeitskreises Recht der CSU-Landesgruppe im Bundestag zur Einführung eines sogenannten Angehörigenschmerzengeldes befasst. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:
"Wir begrüßen die bayerische Initiative zur Verankerung von Schmerzensgeldansprüchen zugunsten enger Angehöriger im Zivilrecht. Die Diskussion unter den Rechtspolitikern unserer Fraktion hat gezeigt, dass das deutsche Schadensersatzrecht an dieser Stelle eine Lücke aufweist, die geschlossen werden sollte.
Menschen, die unter dem Tod oder einer schweren Verletzung eines nächsten Angehörigen aufgrund eines Unfalls oder gar eines Kapitalverbrechens leiden, verdienen die Anerkennung der Rechtsordnung. Zwar wird kein Geld der Welt den persönlichen Verlust und die Trauer aufwiegen können. Doch geht es uns darum, dass die Rechtsordnung jenen Angehörigen zumindest eine symbolische Genugtuung und Gerechtigkeit verschafft.
Das deutsche Recht hinkt in dieser Hinsicht den meisten europäischen Nachbarländern hinterher."
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf aus Bayern zur Verbesserung der zivilrechtlichen Rechtsstellung der Angehörigen von Unfallopfern sieht vor, die Rechte von Angehörigen eines Getöteten oder schwer Verletzten zu stärken. Im Einzelnen soll ein Anspruch auf Entschädigung zugunsten nächster Angehöriger wie Ehegatten, Eltern und Kindern eingeführt werden. Zudem soll der heute schon bestehende Schadensersatzanspruch, wenn der Getötete zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet war, künftig auch auf vertragliche Unterhaltsansprüche ausgedehnt werden.
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Über CDU/CSU-Fraktion:
CDU
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
Firmenkontakt:
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Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
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Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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