Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes stärkt Aufarbeitung der SED-Diktatur

  • Pressemitteilung der Firma Bundesregierung, 09.02.2011
Pressemitteilung vom: 09.02.2011 von der Firma Bundesregierung aus Berlin

Kurzfassung: Anlässlich der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Formulierungshilfe zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes erklärt Kulturstaatsminister Bernd Neumann: "Die Bundesregierung unterstützt damit die Regierungsfraktionen, die Anstrengungen ...

[Bundesregierung - 09.02.2011] Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes stärkt Aufarbeitung der SED-Diktatur


Anlässlich der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Formulierungshilfe zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes erklärt Kulturstaatsminister Bernd Neumann:

"Die Bundesregierung unterstützt damit die Regierungsfraktionen, die Anstrengungen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur weiter zu verstärken.
Insbesondere der weitere Zugang zu den Stasi-Unterlagen gehört auch künftig zu den wichtigsten Instrumenten der Aufarbeitung. Das Bedürfnis nach Einsichtnahme in die Stasi-Unterlagen ist bei Bürgern, Wissenschaftlern und Journalisten auch
20 Jahre nach der deutschen Einheit noch ungebrochen. Die Antragszahlen bewegten sich im letzten Jahr mit etwa 90.000 Anfragen weiterhin auf einem hohen Niveau.
In der öffentlichen Debatte hat sich zudem gezeigt, dass der gesellschaftliche Bedarf an Überprüfungen auch in den kommenden Jahren andauern wird."

Die Formulierungshilfe wurde von den Regierungsfraktionen als Grundlage für einen Gesetzentwurf erbeten, der aus der Mitte des Deutschen Bundestages eingebracht werden soll. Der Bedarf nach einer Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ergibt sich aus dem Ablauf der gesetzlichen Überprüfungsfristen und den sich wandelnden Rahmenbedingungen für die Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Der Entwurf sieht vor, die Möglichkeiten zur Überprüfung von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes in leitenden Funktionen auf eine frühere Stasi-Mitarbeit bis zum 31. Dezember 2019 zu verlängern. Zum überprüfbaren Personenkreis gehören darüber hinaus Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Bewerber um Wahlämter.
Außerdem sollen die Zugangsrechte zu den Akten insbesondere für Wissenschaft und Forschung sowie für Angehörige weiter verbessert werden.


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