Strompreise: Anstieg künftig kaum durch den Ausbau erneuerbarer Energien getrieben
- Pressemitteilung der Firma Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin, 09.02.2011
Pressemitteilung vom: 09.02.2011 von der Firma Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin aus Berlin
Kurzfassung: Ohne den Ausbau erneuerbarer Energien würde der Börsenpreis künftig deutlich stärker steigen. Zugleich sind als Folge der Einspeisevergütung für erneuerbare Energien bis 2020 nur noch geringe Strompreiserhöhungen für Haushalte zu erwarten. ...
[Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin - 09.02.2011] Strompreise: Anstieg künftig kaum durch den Ausbau erneuerbarer Energien getrieben
Ohne den Ausbau erneuerbarer Energien würde der Börsenpreis künftig deutlich stärker steigen. Zugleich sind als Folge der Einspeisevergütung für erneuerbare Energien bis 2020 nur noch geringe Strompreiserhöhungen für Haushalte zu erwarten. Dies ist das Ergebnis einer heute veröffentlichten Studie des DIW Berlin.
Nach einer Modellrechnung des DIW Berlin wird sich der Preis an der Strombörse von 2010 bis 2020 inflationsbereinigt nur um 11 Prozent auf 4,9 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erhöhen - trotz steigender Preise für Brennstoffe und CO2-Zertifikate. Ohne den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien wäre hingegen ein deutlich stärkerer Anstieg um 20 Prozent zu erwarten. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wird sich bis 2020 mehr als verdoppeln. Die EEG-Umlage als Teil des Verbraucherpreises wird dann jedoch mit 3,64 Cent pro Kilowattstunde nur wenig höher sein als heute.
Hauptgrund ist das Absenken der Einspeisevergütung für neue Anlagen durch die sogenannte Degression. Da zudem für jede Anlage feste Beträge als Einspeisevergütung gezahlt werden, sinkt ihr realer Wert aufgrund der Teuerung. Die Modellrechnung des DIW Berlin geht außerdem davon aus, dass wirksame Maßnahmen gegen die derzeitige Überhitzung bei Solarstrom ergriffen werden. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass sich der privilegierte Verbrauch stromintensiver Unternehmen nicht weiter erhöht und dass es zu keinen wesentlichen Belastungen durch das sogenannte Grünstromprivileg für bestimmte Stromhändler kommt.
Aus Sicht der DIW-Experten sollte die Förderung nach dem EEG auf jeden Fall beibehalten werden, wenn auch die Vergütungssätze insbesondere für PV-Anlagen noch deutlich vermindert werden können. Langfristig muss sich die Einspeisung jedoch stärker an den Bedarf der Verbraucher anpassen.
Für die weitere Entwicklung erneuerbarer Energien ist es zudem wichtig, dass Stromnetze und Energiespeicher ausgebaut werden. Die Auswirkungen auf die Stromverbraucher sind insgesamt stark von den Marktbedingungen abhängig. "Die Strompreissteigerung kann deutlich vermindert werden, wenn der Wettbewerb funktioniert und somit die geringeren Börsenpreise auch an die Verbraucher weitergegeben werden", so die Ko-Autorin Prof. Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung EVU am DIW.
Hintergrund: Das EEG und der Strompreis
Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Sonne oder Biomasse ist bislang noch deutlich teurer als die Erzeugung aus Kohle oder Atomkraft. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stellt daher sicher, dass die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien mit festen Sätzen vergütet wird. Zur Finanzierung zahlen Stromverbraucher eine Umlage. Sie macht derzeit rund ein Sechstel des Strompreises für Haushaltskunden aus.
Strompreise: künftig nur noch geringe Erhöhung durch erneuerbare Energien. Thure Traber, Claudia Kemfert, Jochen Diekmannin in: Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 6/2011
Mittelfristig ist nur eine moderate Erhöhung der Strompreise zu erwarten. Sieben Fragen an Thure Traber
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Ohne den Ausbau erneuerbarer Energien würde der Börsenpreis künftig deutlich stärker steigen. Zugleich sind als Folge der Einspeisevergütung für erneuerbare Energien bis 2020 nur noch geringe Strompreiserhöhungen für Haushalte zu erwarten. Dies ist das Ergebnis einer heute veröffentlichten Studie des DIW Berlin.
Nach einer Modellrechnung des DIW Berlin wird sich der Preis an der Strombörse von 2010 bis 2020 inflationsbereinigt nur um 11 Prozent auf 4,9 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erhöhen - trotz steigender Preise für Brennstoffe und CO2-Zertifikate. Ohne den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien wäre hingegen ein deutlich stärkerer Anstieg um 20 Prozent zu erwarten. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wird sich bis 2020 mehr als verdoppeln. Die EEG-Umlage als Teil des Verbraucherpreises wird dann jedoch mit 3,64 Cent pro Kilowattstunde nur wenig höher sein als heute.
Hauptgrund ist das Absenken der Einspeisevergütung für neue Anlagen durch die sogenannte Degression. Da zudem für jede Anlage feste Beträge als Einspeisevergütung gezahlt werden, sinkt ihr realer Wert aufgrund der Teuerung. Die Modellrechnung des DIW Berlin geht außerdem davon aus, dass wirksame Maßnahmen gegen die derzeitige Überhitzung bei Solarstrom ergriffen werden. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass sich der privilegierte Verbrauch stromintensiver Unternehmen nicht weiter erhöht und dass es zu keinen wesentlichen Belastungen durch das sogenannte Grünstromprivileg für bestimmte Stromhändler kommt.
Aus Sicht der DIW-Experten sollte die Förderung nach dem EEG auf jeden Fall beibehalten werden, wenn auch die Vergütungssätze insbesondere für PV-Anlagen noch deutlich vermindert werden können. Langfristig muss sich die Einspeisung jedoch stärker an den Bedarf der Verbraucher anpassen.
Für die weitere Entwicklung erneuerbarer Energien ist es zudem wichtig, dass Stromnetze und Energiespeicher ausgebaut werden. Die Auswirkungen auf die Stromverbraucher sind insgesamt stark von den Marktbedingungen abhängig. "Die Strompreissteigerung kann deutlich vermindert werden, wenn der Wettbewerb funktioniert und somit die geringeren Börsenpreise auch an die Verbraucher weitergegeben werden", so die Ko-Autorin Prof. Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung EVU am DIW.
Hintergrund: Das EEG und der Strompreis
Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Sonne oder Biomasse ist bislang noch deutlich teurer als die Erzeugung aus Kohle oder Atomkraft. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stellt daher sicher, dass die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien mit festen Sätzen vergütet wird. Zur Finanzierung zahlen Stromverbraucher eine Umlage. Sie macht derzeit rund ein Sechstel des Strompreises für Haushaltskunden aus.
Strompreise: künftig nur noch geringe Erhöhung durch erneuerbare Energien. Thure Traber, Claudia Kemfert, Jochen Diekmannin in: Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 6/2011
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