Krankenkassen: Ausweitung des Wettbewerbsrechts gefährdet medizinische Versorgung

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 27.06.2012
Pressemitteilung vom: 27.06.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlässlich der heutigen Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss zur 8. GWB-Novelle erklären die Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Edgar Franke und Bärbel Bas: Der Wettbewerb im Gesundheitswesen braucht klare rechtliche ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 27.06.2012] Krankenkassen: Ausweitung des Wettbewerbsrechts gefährdet medizinische Versorgung


Anlässlich der heutigen Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss zur 8. GWB-Novelle erklären die Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Edgar Franke und Bärbel Bas:

Der Wettbewerb im Gesundheitswesen braucht klare rechtliche Rahmenbedingungen. Der Versuch der Koalition, das Kartellrecht zu diesem Handlungsrahmen zu machen, wird dem umfassenden gesetzlichen Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gerecht. Die flächendeckende medizinische Versorgung der GKV-Versicherten wird dadurch gefährdet. Das Kartellrecht behindert die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen genau dort, wo Beteiligte im Interesse der Versicherten zusammenarbeiten wollen. Wenn die Koalition gesetzliche Krankenversicherungen ganz normalen Unternehmen gleichstellt, käme das europäische Wettbewerbsrecht zum Zuge und das würde mittelfristig das Ende der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen bedeuten.

Bei dem Expertengespräch im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestag ist es der Bundesregierung nicht gelungen, die weitreichenden Bedenken gegen die Anwendung des Kartellrechts in der GKV auszuräumen. Mit dem Bundeskartellamt soll eine zusätzliche Genehmigungs- und Kontrollinstanz etabliert werden. Damit gibt es im Gesundheitswesen bald mehr Aufsichtsbehörden als Krankenkassen. Die widersprüchlichen Rechtsgrundlagen im Kartellrecht und im Sozialrecht schaffen im Gesundheitswesen neue Bürokratie und Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten. Die sozialrechtlich gewollte Kooperation der Krankenkassen und Leistungserbringer ist aus kartellrechtlicher Sicht systemfremd. Die schwarz-gelben Vorschläge der Koalition stellen nicht sicher, dass die gute Versorgung der Versicherten grundsätzlich über den ordnungspolitischen Kriterien des Kartellrechts steht.

Die 8. GWB-Novelle ist Teil der Salamitaktik der Bundesregierung, die GKV zu privatisieren. Dass der Gesundheitsausschuss bei den Beratungen nicht federführend ist, dass die die GKV betreffenden Artikel bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss nicht vorkommen und die stille Eile mit der das Verfahren vorangetrieben wird, sind nur ein Vorgeschmack: Es droht eine schleichende Verschiebung der gesundheitspolitischen Kompetenzen in die Wirtschaftspolitik. Wenn wir unseren gesundheitspolitischen Gestaltungsanspruch nicht aufgeben wollen brauchen wir einen klaren und besseren sozialrechtlichen Handlungsrahmen für den Wettbewerb im Gesundheitswesen. Dieser ist im Sozialrecht zu schaffen und durch eine sozialrechtliche Aufsicht zu überwachen.


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