Sicherungsverwahrung in JVA Schwalmstadt - GRÜNE: Abstandsgebot muss angemessen berücksichtigt werden
- Pressemitteilung der Firma Bündnis 90/Die Grünen Hessen, 28.06.2012
Pressemitteilung vom: 28.06.2012 von der Firma Bündnis 90/Die Grünen Hessen aus Wiesbaden
Kurzfassung: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die in Aussicht gestellte Verbesserung der Situation für die derzeit 41 Sicherungsverwahrten in Hessen, mahnt aber gleichzeitig, das Abstandsgebot angemessen zu berücksichtigen. "Die ...
[Bündnis 90/Die Grünen Hessen - 28.06.2012] Sicherungsverwahrung in JVA Schwalmstadt - GRÜNE: Abstandsgebot muss angemessen berücksichtigt werden
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die in Aussicht gestellte Verbesserung der Situation für die derzeit 41 Sicherungsverwahrten in Hessen, mahnt aber gleichzeitig, das Abstandsgebot angemessen zu berücksichtigen. "Die Entscheidung für den Ausbau der JVA Schwalmstadt zur zentralen Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung in Hessen und Thüringen hat lange auf sich warten lassen. Es ist gut, dass etwas passiert. Wir müssen aber sicher sein, dass das Abstandsgebot angemessen berücksichtigt wird", so Monne Lentz, Landtagsabgeordnete der GRÜNEN. Nach dem Abstandsgebot dürfen Sicherungsverwahrte nicht gemeinsam mit Strafverurteilten untergebracht werden. Zudem muss sich das Leben in Sicherheitsverwahrung von dem in Haft unterscheiden.
DIE GRÜNEN weisen darauf hin, dass der Justizminister Hahn (FDP) für die Sicherungsverwahrung ursprünglich einen Neubau geplant habe, um dem Abstandsgebot angemessen nachzukommen. "Der Justizminister soll bitte erklären, wie er gewährleisten will, dass den Richtlinien des Abstandsgebots nachgekommen wird, wenn nun lediglich an einer bestehenden Anstalt angebaut wird. Wie will der Minister sicherstellen, dass bei dieser Variante der Sicherungsverwahrung die Qualität für die Betreuung der Sicherungsverwahrten gewahrt bleibt?" "Die Landesregierung muss jetzt darauf achten, bei der Realisierung des Projektes optimale Bedingungen für die Insassen zu schaffen, schließlich haben diese Menschen ihre Strafe verbüßt. Ihr Freiheitsentzug dient allein präventiven Zwecken: dem Schutz der Allgemeinheit vor dem gefährlichen Täter, also der Verhinderung zukünftiger Straftaten .Die Entscheidungen zur Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung dürfen also nicht vorrangig durch Kosteneffizienz begründet sein." DIE GRÜNEN wollen außerdem von Hahn wissen, wie er sich die konkrete Umsetzung bei der Entlassung der Sicherungsverwahrten vorstellt. "Es ist auf der einen Seite zwar sinnvoll, die Sicherungsverwahrung an einem Ort zu konzentrieren. Für die entlassenen Sicherungsverwahrten kann dies allerdings nicht gelten."
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die in Aussicht gestellte Verbesserung der Situation für die derzeit 41 Sicherungsverwahrten in Hessen, mahnt aber gleichzeitig, das Abstandsgebot angemessen zu berücksichtigen. "Die Entscheidung für den Ausbau der JVA Schwalmstadt zur zentralen Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung in Hessen und Thüringen hat lange auf sich warten lassen. Es ist gut, dass etwas passiert. Wir müssen aber sicher sein, dass das Abstandsgebot angemessen berücksichtigt wird", so Monne Lentz, Landtagsabgeordnete der GRÜNEN. Nach dem Abstandsgebot dürfen Sicherungsverwahrte nicht gemeinsam mit Strafverurteilten untergebracht werden. Zudem muss sich das Leben in Sicherheitsverwahrung von dem in Haft unterscheiden.
DIE GRÜNEN weisen darauf hin, dass der Justizminister Hahn (FDP) für die Sicherungsverwahrung ursprünglich einen Neubau geplant habe, um dem Abstandsgebot angemessen nachzukommen. "Der Justizminister soll bitte erklären, wie er gewährleisten will, dass den Richtlinien des Abstandsgebots nachgekommen wird, wenn nun lediglich an einer bestehenden Anstalt angebaut wird. Wie will der Minister sicherstellen, dass bei dieser Variante der Sicherungsverwahrung die Qualität für die Betreuung der Sicherungsverwahrten gewahrt bleibt?" "Die Landesregierung muss jetzt darauf achten, bei der Realisierung des Projektes optimale Bedingungen für die Insassen zu schaffen, schließlich haben diese Menschen ihre Strafe verbüßt. Ihr Freiheitsentzug dient allein präventiven Zwecken: dem Schutz der Allgemeinheit vor dem gefährlichen Täter, also der Verhinderung zukünftiger Straftaten .Die Entscheidungen zur Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung dürfen also nicht vorrangig durch Kosteneffizienz begründet sein." DIE GRÜNEN wollen außerdem von Hahn wissen, wie er sich die konkrete Umsetzung bei der Entlassung der Sicherungsverwahrten vorstellt. "Es ist auf der einen Seite zwar sinnvoll, die Sicherungsverwahrung an einem Ort zu konzentrieren. Für die entlassenen Sicherungsverwahrten kann dies allerdings nicht gelten."
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Über Bündnis 90/Die Grünen Hessen:
Zur Geschichte des Landesverbandes:
Die Grünen Hessen haben sich als Landesverband am 15. Dezember 1979 gegründet. Am 12.12.1985 übernahm Joschka Fischer als erster GRÜNER Minister das Umweltministerium. Von 1991 bis 1999 wurde Hessen rot-GRÜN regiert.
Die Schwerpunkte unserer Politik in Hessen:
Bildung
DIE GRÜNEN stehen für Bildungsgerechtigkeit, für längeres gemeinsames Lernen, um möglichst vielen Kindern die Chance auf einen gemeinsamen Schulabschluss zu ermöglichen.
Umwelt
Weg vom Öl: Nachwachsende Rohstoffe
Nach Ansicht der GRÜNEN müssen alle erdenklichen Schritte unternommen werden, um die Abhängigkeit vom Öl zu verringern. Dazu gehören Anstrengungen beim Energiesparen, eine umfassende Effizienzsteigerung und der größtmögliche Ersatz von Erdöl durch erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe.
Verbraucherschutz
GRÜNE Verbraucherpolitik
Verbraucherpolitik ist heute eine Querschnittaufgabe, die weit über ernährungspolitische Fragen hinaus geht. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich ein für das Recht auf Sicherheit, das Recht auf Information und das Recht auf Wahlfreiheit.
Firmenkontakt:
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