ESM: Vorrangigen Gläubigerstatus absichern

  • Pressemitteilung der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), 28.06.2012
Pressemitteilung vom: 28.06.2012 von der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) aus Köln

Kurzfassung: Morgen will der Bundestag den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) endgültig verabschieden. Doch manche Stimmen empfehlen bereits, eine wichtige Regelung zu ändern: den vorrangigen Gläubigerstatus. Hier liegt in der Tat ein Problem, das ...

[Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) - 28.06.2012] ESM: Vorrangigen Gläubigerstatus absichern


Morgen will der Bundestag den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) endgültig verabschieden. Doch manche Stimmen empfehlen bereits, eine wichtige Regelung zu ändern: den vorrangigen Gläubigerstatus. Hier liegt in der Tat ein Problem, das sich aber lösen lässt, ohne die Risiken für die Geberländer der Eurozone ausufern zu lassen.

Anders als der bisherige Rettungsschirm EFSF hat der in Kürze in Kraft tretende ESM einen bevorrechtigten Gläubigerstatus, auch Seniorität genannt. Im Fall einer Staatsinsolvenz wird der ESM somit – nach dem in der Liste ganz vorn stehenden Internationalen Währungsfonds – vor den übrigen privaten Gläubigern bedient. Damit sollen die Risiken für die Eurogeberländer vermindert werden.

Für diesen Schutz müssen die Geberlänger allerdings einen Preis zahlen: Je mehr Kredite der ESM im Fall der Fälle vergibt, desto höher wird die Ausfallwahrscheinlichkeit für die Forderungen der Privatgläubiger. Die Folge wären höhere Risikoprämien und Zinsen. Bei Spanien hat das jüngst möglicherweise dazu geführt, dass nach der Ankündigung des Bankenrettungspakets durch den ESM die Zinsen stiegen und nicht wie erhofft sanken.

Doch darf das Problem nicht überdramatisiert werden, wie folgende Rechnung zeigt: Bei geschätzten spanischen Staatsschulden von 860 Milliarden Euro im Jahr 2012 machen zusätzliche 100 Milliarden Euro an ESM-Kredit lediglich rund 10 Prozent der neuen Gesamtschuld aus. Im unwahrscheinlichen Fall eines Schuldenschnitts von beispielsweise 30 Prozent auf alle Schulden würden die Privatgläubiger demnach durch die Seniorität des ESM lediglich einen etwas höheren Verlust von rund 33 Prozent hinnehmen müssen.

Die Seniorität sollte deshalb degressiv gestaltet werden. ESM-Kredite bis zur Grenze von 10 Prozent der Gesamtschulden wären demnach eindeutig bevorrechtigt, darüber hinausgehende ESM-Hilfszahlungen bis zur Grenze von 20 Prozent der Gesamtschulden eines Staates nur zur Hälfte.

Mit diesem Kompromiss blieben die Ausfallrisiken für die Eurogeberländer begrenzt und auch der Finanzmarkt sollte mit einer klar gedeckelten Risikoverschiebung leben können, ohne dass die Zinsen zu sehr ausufern.


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