09.02.2011 13:55 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von easy & simple Formations UK Ltd.
easy-limited.ch: Englische Limited statt kostenintensiver Schweizer GmbH
easy-limited.ch: Haftungsschutz ist nun für jedermann erschwinglichKurzfassung: Schweizer Unternehmer können sich mit einer englischen Limited Company (LTD) preiswert absichern. Die 20'000 sFr. für eine GmbH-Gründung entfallen, denn eine Limited kann völlig ohne Stammkapital gegründet werden. In der Schweiz schützt eine Limited Company ebenso zuverlässig wie eine Schweizer GmbH vor einem möglichen Privatkonkurs. Eine Gründung ist bequem online über das Firmengründungsportal easy-limited.ch möglich.
[easy & simple Formations UK Ltd. - 09.02.2011] Haftungsschutz für Unternehmer hat in der Schweiz seinen Preis: 20'000 Franken Stammkapital werden für eine Schweizer GmbH benötigt. Dazu gesellen sich mehrere Tausend Franken an Gründungskosten. Für eine Unternehmensgründung nicht viel Geld, sollte man meinen. Und dennoch: Viele Kleinunternehmer oder Start-Ups können oder möchten diese Summe für eine Firmengründung nicht aufbringen.
Der Effekt: Wird das Unternehmen als Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft geführt, fehlt der heutzutage immer wichtiger werdende Haftungsschutz. Alle Inhaber haften dann persönlich mit Ihrem Privatvermögen. Ein Firmenkonkurs führt hier in der Regel auch unweigerlich zu einem Privatkonkurs und umgekehrt. Dabei ist Haftungsschutz heutzutage deutlich preiswerter zu haben: In England, wo eine GmbH-Gründung nicht an das Vorhandensein von Stammkapital gebunden ist.
Die Gründung einer englischen Limited Company (LTD) - das direkte Pedant zur Schweizer GmbH - ist dort bereits mit einem Pfund Stammkapital möglich. Ebenso wie bei der Schweizer GmbH gibt es eine strikte Trennung zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern: Im Falle eines finanziellen Schiffbruchs haftet die Gesellschaft, nicht aber die Inhaber. Privat- und Firmenvermögen sind so sauber getrennt und der private Besitz ist im Falle eines Falles zuverlässig geschützt.
Dank der neueren EU-Rechtsprechung, der auch die Schweiz gefolgt ist, können nun auch Schweizer Unternehmer, die nicht in England wohnen oder arbeiten, eine Limited gründen und damit in der Schweiz tätig werden. Dazu wird einfach nach der Gründung in England, die sich innerhalb von 24 Stunden online erledigen lässt, beim Handelsregisteramt vor Ort eine Schweizer Zweigniederlassung eingetragen. Sie ist fortan der Dreh- und Angelpunkt und wird rechtlich und steuerlich der Schweizer GmbH gleichgestellt.
Die Gründungsplattform easy-limited.ch bietet dazu eine Reihe von Fertiggründungspaketen an, die alle für die Anmeldung einer englischen Limited in der Schweiz erforderlichen Unterlagen enthalten, und die die Gründung einer "Schweizer Limited” zum Kinderspiel werden lassen. Ein Besuch in England ist so nicht mehr notwendig.
Vor allem für junge Unternehmen, die häufig nur über eine dünne Kapitaldecke verfügen, bietet sich die englische Limited als alternative Gesellschaftsform an. Sie bringt neben dem Haftungsschutz auch gleich ein zeitgemäßes, internationales Image mit, das sich insbesondere auch dann empfiehlt, wenn neben der Schweiz auch weitere Märkte angesprochen werden sollen. Eine englische Limited ist vor allem auch für alle Online-Entrepreneure hervorragend geeignet.
Kostenlose, ausführliche Hintergrund-Infos zum Thema gibt es unter www.easy-limited.ch
Der Effekt: Wird das Unternehmen als Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft geführt, fehlt der heutzutage immer wichtiger werdende Haftungsschutz. Alle Inhaber haften dann persönlich mit Ihrem Privatvermögen. Ein Firmenkonkurs führt hier in der Regel auch unweigerlich zu einem Privatkonkurs und umgekehrt. Dabei ist Haftungsschutz heutzutage deutlich preiswerter zu haben: In England, wo eine GmbH-Gründung nicht an das Vorhandensein von Stammkapital gebunden ist.
Die Gründung einer englischen Limited Company (LTD) - das direkte Pedant zur Schweizer GmbH - ist dort bereits mit einem Pfund Stammkapital möglich. Ebenso wie bei der Schweizer GmbH gibt es eine strikte Trennung zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern: Im Falle eines finanziellen Schiffbruchs haftet die Gesellschaft, nicht aber die Inhaber. Privat- und Firmenvermögen sind so sauber getrennt und der private Besitz ist im Falle eines Falles zuverlässig geschützt.
Dank der neueren EU-Rechtsprechung, der auch die Schweiz gefolgt ist, können nun auch Schweizer Unternehmer, die nicht in England wohnen oder arbeiten, eine Limited gründen und damit in der Schweiz tätig werden. Dazu wird einfach nach der Gründung in England, die sich innerhalb von 24 Stunden online erledigen lässt, beim Handelsregisteramt vor Ort eine Schweizer Zweigniederlassung eingetragen. Sie ist fortan der Dreh- und Angelpunkt und wird rechtlich und steuerlich der Schweizer GmbH gleichgestellt.
Die Gründungsplattform easy-limited.ch bietet dazu eine Reihe von Fertiggründungspaketen an, die alle für die Anmeldung einer englischen Limited in der Schweiz erforderlichen Unterlagen enthalten, und die die Gründung einer "Schweizer Limited” zum Kinderspiel werden lassen. Ein Besuch in England ist so nicht mehr notwendig.
Vor allem für junge Unternehmen, die häufig nur über eine dünne Kapitaldecke verfügen, bietet sich die englische Limited als alternative Gesellschaftsform an. Sie bringt neben dem Haftungsschutz auch gleich ein zeitgemäßes, internationales Image mit, das sich insbesondere auch dann empfiehlt, wenn neben der Schweiz auch weitere Märkte angesprochen werden sollen. Eine englische Limited ist vor allem auch für alle Online-Entrepreneure hervorragend geeignet.
Kostenlose, ausführliche Hintergrund-Infos zum Thema gibt es unter www.easy-limited.ch
Weitere Informationen
easy & simple Formations UK Ltd., Frau Carola Podolski
Thurgauerstr. 40, 8050 Zürich, Schweiz
Tel.: +41 44 500 28 35; http://www.easy-limited.ch
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