Bekämpfung der Spielsucht
- Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 09.02.2011
Pressemitteilung vom: 09.02.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München
Kurzfassung: Innenminister Joachim Herrmann sagt Spielautomatensucht den Kampf an – "Strenge Regelungen und Auflagen für Spielhallen und Spielautomaten notwendig" Innenminister Joachim Herrmann fordert strengere Regelungen zur Bekämpfung der Spielsucht ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 09.02.2011] Bekämpfung der Spielsucht
Innenminister Joachim Herrmann sagt Spielautomatensucht den Kampf an – "Strenge Regelungen und Auflagen für Spielhallen und Spielautomaten notwendig"
Innenminister Joachim Herrmann fordert strengere Regelungen zur Bekämpfung der Spielsucht durch Spielautomaten in Spielhallen und Gaststätten und unterstützt damit den Vorstoß der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans. "Die Zahl der Geldspielgeräte und Spielhallen ist in Deutschland in den vergangenen Jahren sprunghaft angestiegen. Dabei ist erwiesen, dass von Spielautomaten die größte Spielsucht ausgeht. Daher sind hier strenge Regelungen notwendig. Es macht keinen Sinn, den Bereich der Lotterien und Wetten im neuen Glücksspielstaatsvertrag umfassend zu regeln, aber bei den noch gefährlicheren Spielautomaten untätig zu bleiben", so Herrmann. Vor allem der Bund, der für die gewerblichen Spielautomaten zuständig sei, sei hier gefordert. Herrmann sprach sich etwa dafür aus, die Mindestspieldauer von fünf Sekunden deutlich zu verlängern sowie die Gewinn- und Verlustgrenzen zu reduzieren. Auch ein Verbot von größeren Spielhallenkomplexen im !
Landesrecht sei notwendig, um gefährdete Spieler besser zu schützen.
Die Zahl der Spielhallen und gewerblicher Spielautomaten ist in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. So ist nach Erhebungen des Arbeitskreises gegen Spielsucht e. V. die Zahl der Spielhallenkonzessionen von 2006 auf 2010 um gut 20 Prozent, nämlich von 10.189 auf 12.240 angestiegen. In Bayern betrug der Anstieg sogar mehr als 35 Prozent und lag im Vorjahr bei 1.498 Konzessionen; 2006 waren es noch 1.097. Noch dramatischer entwickelte sich die Zahl der Geldspielgeräte in Spielhallen: Waren es 2006 bundesweit noch 84.384 Geräte, zählte man 2010 schon 124.487 Spielautomaten. In Bayern stieg die Zahl der Geldspielgeräte sogar von 9.495 in 2006 auf 15.416 Automaten an. Dies entspricht einer Steigerung von mehr als 62 Prozent. Joachim Herrmann: "Diese Zahlen sind alarmierend. Wir müssen die anstehende Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrages zum Anlass nehmen und auch die Regelungen für die gewerblichen Spielautomaten im Interesse der Bekämp!
fung der Spielsucht und des Jugendschutzes überarbeiten." Der gegenwärtige Glücksspielstaatsvertrag laufe Ende 2011 aus. Dies sei ein guter Anlass, das bundesdeutsche Glücksspielwesen insgesamt neu auszurichten. Dabei zeichne sich ab, dass das staatliche Monopol für Lotterien dem Grunde nach erhalten bleiben solle. Der Innenminister: "Allerdings hat der Europäische Gerichtshof ein insgesamt stimmiges Gesamtsystem gefordert. Deswegen wäre es jetzt äußerst kritisch, die Geldspielautomaten außen vor zu lassen. Hier müssen wir über wirksame und effektive Kontroll- und Sanktionsmechanismen nachdenken."
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Innenminister Joachim Herrmann sagt Spielautomatensucht den Kampf an – "Strenge Regelungen und Auflagen für Spielhallen und Spielautomaten notwendig"
Innenminister Joachim Herrmann fordert strengere Regelungen zur Bekämpfung der Spielsucht durch Spielautomaten in Spielhallen und Gaststätten und unterstützt damit den Vorstoß der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans. "Die Zahl der Geldspielgeräte und Spielhallen ist in Deutschland in den vergangenen Jahren sprunghaft angestiegen. Dabei ist erwiesen, dass von Spielautomaten die größte Spielsucht ausgeht. Daher sind hier strenge Regelungen notwendig. Es macht keinen Sinn, den Bereich der Lotterien und Wetten im neuen Glücksspielstaatsvertrag umfassend zu regeln, aber bei den noch gefährlicheren Spielautomaten untätig zu bleiben", so Herrmann. Vor allem der Bund, der für die gewerblichen Spielautomaten zuständig sei, sei hier gefordert. Herrmann sprach sich etwa dafür aus, die Mindestspieldauer von fünf Sekunden deutlich zu verlängern sowie die Gewinn- und Verlustgrenzen zu reduzieren. Auch ein Verbot von größeren Spielhallenkomplexen im !
Landesrecht sei notwendig, um gefährdete Spieler besser zu schützen.
Die Zahl der Spielhallen und gewerblicher Spielautomaten ist in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. So ist nach Erhebungen des Arbeitskreises gegen Spielsucht e. V. die Zahl der Spielhallenkonzessionen von 2006 auf 2010 um gut 20 Prozent, nämlich von 10.189 auf 12.240 angestiegen. In Bayern betrug der Anstieg sogar mehr als 35 Prozent und lag im Vorjahr bei 1.498 Konzessionen; 2006 waren es noch 1.097. Noch dramatischer entwickelte sich die Zahl der Geldspielgeräte in Spielhallen: Waren es 2006 bundesweit noch 84.384 Geräte, zählte man 2010 schon 124.487 Spielautomaten. In Bayern stieg die Zahl der Geldspielgeräte sogar von 9.495 in 2006 auf 15.416 Automaten an. Dies entspricht einer Steigerung von mehr als 62 Prozent. Joachim Herrmann: "Diese Zahlen sind alarmierend. Wir müssen die anstehende Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrages zum Anlass nehmen und auch die Regelungen für die gewerblichen Spielautomaten im Interesse der Bekämp!
fung der Spielsucht und des Jugendschutzes überarbeiten." Der gegenwärtige Glücksspielstaatsvertrag laufe Ende 2011 aus. Dies sei ein guter Anlass, das bundesdeutsche Glücksspielwesen insgesamt neu auszurichten. Dabei zeichne sich ab, dass das staatliche Monopol für Lotterien dem Grunde nach erhalten bleiben solle. Der Innenminister: "Allerdings hat der Europäische Gerichtshof ein insgesamt stimmiges Gesamtsystem gefordert. Deswegen wäre es jetzt äußerst kritisch, die Geldspielautomaten außen vor zu lassen. Hier müssen wir über wirksame und effektive Kontroll- und Sanktionsmechanismen nachdenken."
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Telefax: (089) 2192 -12721
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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.
Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.
Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.
Firmenkontakt:
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Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
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