'Demokratieerklaerung' verfassungspolitisch problematisch
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 09.02.2011
Pressemitteilung vom: 09.02.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Anlaesslich des erstellten Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur "Demokratieerklaerung" des Bundesfamilienministeriums erklaert der SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Thierse, Vizepraesident des Deutschen ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 09.02.2011] "Demokratieerklaerung" verfassungspolitisch problematisch
Anlaesslich des erstellten Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur "Demokratieerklaerung" des Bundesfamilienministeriums erklaert der SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Thierse, Vizepraesident des Deutschen Bundestages:
Nach dem Willen von Bundesministerin Schroeder muessen Traeger von Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus seit der neuen Foerderperiode (ab 2011) eine "Demokratieerklaerung" unterschreiben. Dies ist Voraussetzung dafuer, Foerdergelder aus dem Bundesprogramm "Toleranz foerdern
- Kompetenz staerken" zu erhalten.
Mit der "Demokratieerklaerung" muessen sich Zuwendungsempfaenger nicht nur zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, sondern sich auch dazu verpflichten, all ihre potenziellen Partner auf Verfassungstreue zu ueberpruefen und hierfuer im Zweifel beim Bund oder dem Verfassungsschutz anzufragen.
Der Staat, so das Gutachten, habe in einem blossen Zuwendungsverhaeltnis (anders als bei der Verbeamtung oder der
Einbuergerung) wohl kein Recht, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verlangen, da der hohe Wert der verfassungsrechtlich geschuetzten Meinungsfreiheit dem entgegenstehe. Auch hinsichtlich der Verpflichtung, potenzielle Partner auf ihre Verfassungstreue zu ueberpruefen, aeussert das Gutachten verfassungsrechtliche Bedenken. Die entsprechenden Formulierungen verstiessen eventuell gegen das Bestimmtheitsgebot und den Grundsatz der Verhaeltnismaessigkeit (Uebermassverbot).
Das Gutachten zweifelt ueberdies an der Zweckmaessigkeit einer solchen Extremismusklausel: "In einem Klima des Misstrauens und der gegenseitigen Gesinnungsueberpruefung duerfte sich das Erleben von demokratischer Teilhabe kaum organisieren lassen."
Wenn der Staat erwartet, dass Buerger fuer eine demokratische Kultur, also fuer die Grundlagen des demokratischen Staates selbst eintreten, so tut er gut daran, diesen Buergern nicht a priori mit Misstrauen zu begegnen.
Die Bundestagsfraktionen von SPD und Buendnis 90/Die Gruenen haben einen gemeinsamen Antrag in den Bundestag eingebracht, der Bundesministerin Kristina Schroeder zum Verzicht auf die Erklaerung auffordert. Dieser Antrag wird am kommenden Donnerstag, dem 10. Februar, um 17:00 im Bundestag in oeffentlicher Debatte beraten.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Anlaesslich des erstellten Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur "Demokratieerklaerung" des Bundesfamilienministeriums erklaert der SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Thierse, Vizepraesident des Deutschen Bundestages:
Nach dem Willen von Bundesministerin Schroeder muessen Traeger von Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus seit der neuen Foerderperiode (ab 2011) eine "Demokratieerklaerung" unterschreiben. Dies ist Voraussetzung dafuer, Foerdergelder aus dem Bundesprogramm "Toleranz foerdern
- Kompetenz staerken" zu erhalten.
Mit der "Demokratieerklaerung" muessen sich Zuwendungsempfaenger nicht nur zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, sondern sich auch dazu verpflichten, all ihre potenziellen Partner auf Verfassungstreue zu ueberpruefen und hierfuer im Zweifel beim Bund oder dem Verfassungsschutz anzufragen.
Der Staat, so das Gutachten, habe in einem blossen Zuwendungsverhaeltnis (anders als bei der Verbeamtung oder der
Einbuergerung) wohl kein Recht, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verlangen, da der hohe Wert der verfassungsrechtlich geschuetzten Meinungsfreiheit dem entgegenstehe. Auch hinsichtlich der Verpflichtung, potenzielle Partner auf ihre Verfassungstreue zu ueberpruefen, aeussert das Gutachten verfassungsrechtliche Bedenken. Die entsprechenden Formulierungen verstiessen eventuell gegen das Bestimmtheitsgebot und den Grundsatz der Verhaeltnismaessigkeit (Uebermassverbot).
Das Gutachten zweifelt ueberdies an der Zweckmaessigkeit einer solchen Extremismusklausel: "In einem Klima des Misstrauens und der gegenseitigen Gesinnungsueberpruefung duerfte sich das Erleben von demokratischer Teilhabe kaum organisieren lassen."
Wenn der Staat erwartet, dass Buerger fuer eine demokratische Kultur, also fuer die Grundlagen des demokratischen Staates selbst eintreten, so tut er gut daran, diesen Buergern nicht a priori mit Misstrauen zu begegnen.
Die Bundestagsfraktionen von SPD und Buendnis 90/Die Gruenen haben einen gemeinsamen Antrag in den Bundestag eingebracht, der Bundesministerin Kristina Schroeder zum Verzicht auf die Erklaerung auffordert. Dieser Antrag wird am kommenden Donnerstag, dem 10. Februar, um 17:00 im Bundestag in oeffentlicher Debatte beraten.
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Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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