StM Link: Die Beziehungen zwischen der EU und Zentralamerika erreichen neue Qualität
- Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 29.06.2012
Pressemitteilung vom: 29.06.2012 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin
Kurzfassung: Erscheinungsdatum 29.06.2012 Heute (29.06.) unterzeichnen die Europäische Union und die zentralamerikanischen Staaten Guatemala, El Salvador, Honduras, Nicaragua, Costa Rica und Panama ein Abkommen zur Gründung einer umfassenden Assoziation. ...
[Auswärtiges Amt - 29.06.2012] StM Link: Die Beziehungen zwischen der EU und Zentralamerika erreichen neue Qualität
Erscheinungsdatum
29.06.2012
Heute (29.06.) unterzeichnen die Europäische Union und die zentralamerikanischen Staaten Guatemala, El Salvador, Honduras, Nicaragua, Costa Rica und Panama ein Abkommen zur Gründung einer umfassenden Assoziation.
Anlässlich der Unterzeichnung des Assoziationsabkommen in der Hauptstadt von Honduras, Tegucigalpa, erklärte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Link, heute in Berlin:
"Ich freue mich, dass die Beziehungen zwischen der EU und Zentralamerika mit diesem Abkommen einen neue Qualität erreichen. Unter maßgeblicher Beteiligung des damaligen deutschen Außenministers Hans-Dietrich Genscher etablierte die EU 1984 ihren ersten Dialogmechanismus mit Zentralamerika. Der "San José-Dialog" trug zur Demokratisierung in dieser Weltregion bei.
Heute können wir unsere langjährigen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen auf eine erweiterte Grundlage stellen. Das Abkommen verbessert den Zugang für Produkte aus Zentralamerika auf den europäischen Markt deutlich. Daneben spiegelt der Text weitgehenden Wertekonsens, vor allem in Bezug auf Grundsätze der Demokratie, Achtung der Menschenrechte sowie des Rechtsstaatsprinzips wider. Das Abkommen bietet somit eine wichtige Berufungsgrundlage für die Zukunft in diesen Bereichen."
Hintergrund
Die Verhandlungen zu dem umfassenden Abkommen zwischen der EU und Zentralamerika begannen unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft im Oktober 2007. Das Abkommen besteht aus drei Teilen: (1) "Politischer Dialog", (2) "Kooperation" und (3) "Handel". Es beinhaltet politische Klauseln zu Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Für den gegenseitigen Handel gewährleistet das Abkommen ein transparentes, diskriminierungsfreies und berechenbares Umfeld für europäische und zentralamerikanische Wirtschaftsbeteiligte und Investoren. Die zentralamerikanischen Staaten kommen durch Senkung der Einfuhrzölle und Erhöhung der Importquoten in den Genuss weitreichender neuer Zugangsmöglichkeiten zum EU-Markt. Studien, die für die EU Kommission durchgeführt wurden, schätzen den positiven wirtschaftlichen Effekt für Zentralamerika auf 2,6 Mrd. Euro.
Das Abkommen muss nun noch von der EU, den EU-Mitgliedstaaten und den zentralamerikanischen Staaten ratifiziert werden.
Auswärtiges Amt
Internetredaktion
Werderscher Markt 1, 10117 Berlin
Postanschrift: 11013 Berlin
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Erscheinungsdatum
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Heute (29.06.) unterzeichnen die Europäische Union und die zentralamerikanischen Staaten Guatemala, El Salvador, Honduras, Nicaragua, Costa Rica und Panama ein Abkommen zur Gründung einer umfassenden Assoziation.
Anlässlich der Unterzeichnung des Assoziationsabkommen in der Hauptstadt von Honduras, Tegucigalpa, erklärte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Link, heute in Berlin:
"Ich freue mich, dass die Beziehungen zwischen der EU und Zentralamerika mit diesem Abkommen einen neue Qualität erreichen. Unter maßgeblicher Beteiligung des damaligen deutschen Außenministers Hans-Dietrich Genscher etablierte die EU 1984 ihren ersten Dialogmechanismus mit Zentralamerika. Der "San José-Dialog" trug zur Demokratisierung in dieser Weltregion bei.
Heute können wir unsere langjährigen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen auf eine erweiterte Grundlage stellen. Das Abkommen verbessert den Zugang für Produkte aus Zentralamerika auf den europäischen Markt deutlich. Daneben spiegelt der Text weitgehenden Wertekonsens, vor allem in Bezug auf Grundsätze der Demokratie, Achtung der Menschenrechte sowie des Rechtsstaatsprinzips wider. Das Abkommen bietet somit eine wichtige Berufungsgrundlage für die Zukunft in diesen Bereichen."
Hintergrund
Die Verhandlungen zu dem umfassenden Abkommen zwischen der EU und Zentralamerika begannen unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft im Oktober 2007. Das Abkommen besteht aus drei Teilen: (1) "Politischer Dialog", (2) "Kooperation" und (3) "Handel". Es beinhaltet politische Klauseln zu Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Für den gegenseitigen Handel gewährleistet das Abkommen ein transparentes, diskriminierungsfreies und berechenbares Umfeld für europäische und zentralamerikanische Wirtschaftsbeteiligte und Investoren. Die zentralamerikanischen Staaten kommen durch Senkung der Einfuhrzölle und Erhöhung der Importquoten in den Genuss weitreichender neuer Zugangsmöglichkeiten zum EU-Markt. Studien, die für die EU Kommission durchgeführt wurden, schätzen den positiven wirtschaftlichen Effekt für Zentralamerika auf 2,6 Mrd. Euro.
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Über Auswärtiges Amt:
Das Auswärtige Amt ist zuständig für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten sowie zu den zwischen- und überstaatlichen Organisationen.
Der Auswärtige Dienst versteht sich neben seiner Funktion als Gestalter der Außenpolitik als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, die deutsche Wirtschaft, das deutsche Kulturleben und für Parlamentarier und Regierungsvertreter aller Ebenen. Sein Dienstleistungsangebot ist für den Auswärtigen Dienst neben der klassischen Diplomatie zu seiner zweiten, tragenden Säule geworden: Es macht heute gut die Hälfte seiner Aktivitäten aus. So steht das Auswärtige Amt als modernes und aufgeschlossenes Dienstleistungsunternehmen weltweit seiner "Kundschaft", mit seinem Know-how und seinen Kontakten mit Rat und Tat zur Seite.
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