Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Andreas Ernemann im Ruhestand
- Pressemitteilung der Firma Bundesgerichtshof (BGH), 29.06.2012
Pressemitteilung vom: 29.06.2012 von der Firma Bundesgerichtshof (BGH) aus Karlsruhe
Kurzfassung: Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann wird mit Ablauf des 30. Juni 2012 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Herr Dr. Ernemann wurde am 14. Mai 1947 in Weimar geboren. Er trat nach Beendigung seiner ...
[Bundesgerichtshof (BGH) - 29.06.2012] Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Andreas Ernemann im Ruhestand
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann wird mit Ablauf des 30. Juni 2012 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Dr. Ernemann wurde am 14. Mai 1947 in Weimar geboren. Er trat nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Würzburg 1977 in den bayerischen Justizdienst ein. Nach einer Verwendung als Staatsanwalt wurde er 1982 zum Richter am Landgericht Würzburg ernannt, wo er als Zivilrichter und später als Ausbildungsleiter und hauptamtlicher Leiter für Referendararbeitsgemeinschaften tätig war. 1988 erfolgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Bamberg.
Im Jahr 1996 wurde Herr Dr. Ernemann zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er war zunächst dem für das Bankenrecht zuständigen XI. Zivilsenat zugewiesen, bevor er 1997 in den u.a. für das Verkehrsstrafrecht zuständigen 4. Strafsenat wechselte. Im Jahr 2010 übernahm er zunächst dessen stellvertretenden Vorsitz und kurze Zeit später dessen Vorsitz. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2012 wurde Herrn Dr. Ernemann zusätzlich der wegen eines Konkurrentenrechtsstreits vakante Vorsitz im 2. Strafsenats übertragen.
Herr Dr. Ernemann gehörte ferner 13 Jahre – zuletzt als stellvertretender Vorsitzender – dem Senat für Anwaltssachen an und hatte zeitweise auch den Vorsitz des Senats für Patentanwaltssachen inne.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit, in der er die Rechtsprechung des 4. Strafsenats im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gleichermaßen wie im allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht maßgeblich mitgeprägt hat, war Herr Dr. Ernemann seit 2009 Mitglied des Präsidiums des Bundesgerichtshofs.
Karlsruhe, den 29. Juni 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann wird mit Ablauf des 30. Juni 2012 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Dr. Ernemann wurde am 14. Mai 1947 in Weimar geboren. Er trat nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Würzburg 1977 in den bayerischen Justizdienst ein. Nach einer Verwendung als Staatsanwalt wurde er 1982 zum Richter am Landgericht Würzburg ernannt, wo er als Zivilrichter und später als Ausbildungsleiter und hauptamtlicher Leiter für Referendararbeitsgemeinschaften tätig war. 1988 erfolgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Bamberg.
Im Jahr 1996 wurde Herr Dr. Ernemann zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er war zunächst dem für das Bankenrecht zuständigen XI. Zivilsenat zugewiesen, bevor er 1997 in den u.a. für das Verkehrsstrafrecht zuständigen 4. Strafsenat wechselte. Im Jahr 2010 übernahm er zunächst dessen stellvertretenden Vorsitz und kurze Zeit später dessen Vorsitz. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2012 wurde Herrn Dr. Ernemann zusätzlich der wegen eines Konkurrentenrechtsstreits vakante Vorsitz im 2. Strafsenats übertragen.
Herr Dr. Ernemann gehörte ferner 13 Jahre – zuletzt als stellvertretender Vorsitzender – dem Senat für Anwaltssachen an und hatte zeitweise auch den Vorsitz des Senats für Patentanwaltssachen inne.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit, in der er die Rechtsprechung des 4. Strafsenats im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gleichermaßen wie im allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht maßgeblich mitgeprägt hat, war Herr Dr. Ernemann seit 2009 Mitglied des Präsidiums des Bundesgerichtshofs.
Karlsruhe, den 29. Juni 2012
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Telefax (0721) 159-5501
Über Bundesgerichtshof (BGH):
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.
Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
Firmenkontakt:
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Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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