Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Andreas Ernemann im Ruhestand

  • Pressemitteilung der Firma Bundesgerichtshof (BGH), 29.06.2012
Pressemitteilung vom: 29.06.2012 von der Firma Bundesgerichtshof (BGH) aus Karlsruhe

Kurzfassung: Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann wird mit Ablauf des 30. Juni 2012 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Herr Dr. Ernemann wurde am 14. Mai 1947 in Weimar geboren. Er trat nach Beendigung seiner ...

[Bundesgerichtshof (BGH) - 29.06.2012] Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Andreas Ernemann im Ruhestand


Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann wird mit Ablauf des 30. Juni 2012 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Ernemann wurde am 14. Mai 1947 in Weimar geboren. Er trat nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Würzburg 1977 in den bayerischen Justizdienst ein. Nach einer Verwendung als Staatsanwalt wurde er 1982 zum Richter am Landgericht Würzburg ernannt, wo er als Zivilrichter und später als Ausbildungsleiter und hauptamtlicher Leiter für Referendararbeitsgemeinschaften tätig war. 1988 erfolgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Bamberg.

Im Jahr 1996 wurde Herr Dr. Ernemann zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er war zunächst dem für das Bankenrecht zuständigen XI. Zivilsenat zugewiesen, bevor er 1997 in den u.a. für das Verkehrsstrafrecht zuständigen 4. Strafsenat wechselte. Im Jahr 2010 übernahm er zunächst dessen stellvertretenden Vorsitz und kurze Zeit später dessen Vorsitz. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2012 wurde Herrn Dr. Ernemann zusätzlich der wegen eines Konkurrentenrechtsstreits vakante Vorsitz im 2. Strafsenats übertragen.

Herr Dr. Ernemann gehörte ferner 13 Jahre – zuletzt als stellvertretender Vorsitzender – dem Senat für Anwaltssachen an und hatte zeitweise auch den Vorsitz des Senats für Patentanwaltssachen inne.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit, in der er die Rechtsprechung des 4. Strafsenats im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gleichermaßen wie im allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht maßgeblich mitgeprägt hat, war Herr Dr. Ernemann seit 2009 Mitglied des Präsidiums des Bundesgerichtshofs.

Karlsruhe, den 29. Juni 2012


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