Unterirdische Speicherung von CO2 künftig zulässig
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 29.06.2012
Pressemitteilung vom: 29.06.2012 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundesrat hat der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid in seiner heutigen Plenarsitzung zugestimmt. Vorausgegangen war ein Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses vom vergangenen Mittwoch, den der Bundestag gestern bestätigte. ...
[Bundesrat - 29.06.2012] Unterirdische Speicherung von CO2 künftig zulässig
Der Bundesrat hat der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid in seiner heutigen Plenarsitzung zugestimmt. Vorausgegangen war ein Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses vom vergangenen Mittwoch, den der Bundestag gestern bestätigte.
Das Gesetz soll einen Beitrag zur Senkung der Kohlendioxidemissionen leisten und setzt zugleich die Europäische CCS-Richtlinie in nationales Recht um. Es dient der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten und regelt zunächst die Erforschung, Erprobung und Demonstration der sogenannten CCS-Technologien. Zudem wendet es ein Europäisches-Vertragsverletzungsverfahren ab.
Auf Wunsch der Länder wird die neue CCS-Technologie auf Speicher beschränkt, die jährlich nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid einlagern. Insgesamt ist die Höchstspeichermenge in Deutschland auf 4 Millionen Tonnen begrenzt. Die Betreiberverantwortung nach Stillegung einer Speicheranlage wurde auf 40 Jahre festgelegt.
Nachdem die Länder dem Einigungsvorschlag zugestimmt haben, kann das Gesetz rund ein Jahr nach der ersten Verabschiedung im Bundestag dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.
Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
Drucksache 376/12 (Beschluss)
1325 Zeichen
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Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Der Bundesrat hat der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid in seiner heutigen Plenarsitzung zugestimmt. Vorausgegangen war ein Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses vom vergangenen Mittwoch, den der Bundestag gestern bestätigte.
Das Gesetz soll einen Beitrag zur Senkung der Kohlendioxidemissionen leisten und setzt zugleich die Europäische CCS-Richtlinie in nationales Recht um. Es dient der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten und regelt zunächst die Erforschung, Erprobung und Demonstration der sogenannten CCS-Technologien. Zudem wendet es ein Europäisches-Vertragsverletzungsverfahren ab.
Auf Wunsch der Länder wird die neue CCS-Technologie auf Speicher beschränkt, die jährlich nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid einlagern. Insgesamt ist die Höchstspeichermenge in Deutschland auf 4 Millionen Tonnen begrenzt. Die Betreiberverantwortung nach Stillegung einer Speicheranlage wurde auf 40 Jahre festgelegt.
Nachdem die Länder dem Einigungsvorschlag zugestimmt haben, kann das Gesetz rund ein Jahr nach der ersten Verabschiedung im Bundestag dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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