Zukunft der deutschen Vollblutpferdezucht vorerst gesichert
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 29.06.2012
Pressemitteilung vom: 29.06.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Steuerrückvergütungen für Zuchtvereine Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Freitag das Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten zur Flankierung des Glückspieländerungsstaatsvertrages der Bundesländer. Ein von den Koalitionsfraktionen ...
[CDU/CSU-Fraktion - 29.06.2012] Zukunft der deutschen Vollblutpferdezucht vorerst gesichert
Steuerrückvergütungen für Zuchtvereine
Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Freitag das Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten zur Flankierung des Glückspieländerungsstaatsvertrages der Bundesländer. Ein von den Koalitionsfraktionen eingebrachter Änderungsantrag enthält maßgebliche Anpassungen zum Schutz der deutschen Vollblutpferdezucht. Dazu erklären der Vorsitzende der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Dieter Stier:
"Die Zukunft der deutschen Vollblutpferdezucht ist vorerst gesichert. Auf Druck der Agrarpolitiker der Koalitionsfraktionen wurde der Entwurf des Bundesrates für das Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten dahingehend geändert, dass die Pferderennvereine auch weiterhin Rückzahlungen aus dem Steueraufkommen für Pferdewetten zum Zwecke der Zucht erhalten können.
Für die deutsche Pferdezucht sind diese Steuerrückvergütungen von erheblicher Bedeutung. Mit ihnen können die Pferderennvereine Rennen als Leistungsprüfungen für die Zucht durchführen und somit auch den Betrieb der Rennbahnen aufrechterhalten.
Die Bundesländer hatten mit ihrem Gesetzentwurf in Kauf genommen, dass die Europäische Kommission die traditionell in Deutschland für die Vollblutzucht gewährten Steuerrückvergütungen als unerlaubte Beihilfe verbietet. Für viele Rennvereine und Rennbahnen hätte dies das Aus bedeutet.
Im Übrigen begrüßen wir den Hinweis des Finanzausschusses, dass die Länder die Möglichkeit haben, den Pferderennvereinen Übergangslösungen zur Anpassung ihrer Wettvertriebsstruktur anzubieten. Wir fordern die Länder auf, diese Übergangslösungen im Sinne der Vollblutzucht zu gewährleisten. Andernfalls wäre der Fortbestand der Vollblutzucht erneut gefährdet."
Hintergrund:
Die Änderung des Glückspielstaatsvertrages der Länder war aufgrund europarechtlicher Vorgaben zur Ausgestaltung des staatlichen Glückspielmonopols notwendig geworden. Während die Länder für die Lotterien und die Sportwetten verantwortlich zeichnen, obliegt die Regelung der Pferdewette dem Bund.
Das Rennwett- und Lotteriegesetz - unverändert seit 1922 - regelt die Besteuerung von Pferdewetten und die Rückzahlung von bis zu 96 Prozent des daraus resultierenden Steueraufkommens zum Zwecke der Pferdezucht.
Die Öffnung des Rennwett- und Lotteriegesetzes wird über das Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten vollzogen. Durch diese Öffnung verliert das Rennwett- und Lotteriegesetz seinen vorkonstitutionellen Charakter. Die Steuerrückerstattung an die Rennvereine in der alten Form wäre von der Europäischen Kommission als Beihilfe nicht akzeptiert worden. Durch die Änderung des Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten soll dies verhindert werden.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Steuerrückvergütungen für Zuchtvereine
Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Freitag das Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten zur Flankierung des Glückspieländerungsstaatsvertrages der Bundesländer. Ein von den Koalitionsfraktionen eingebrachter Änderungsantrag enthält maßgebliche Anpassungen zum Schutz der deutschen Vollblutpferdezucht. Dazu erklären der Vorsitzende der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Dieter Stier:
"Die Zukunft der deutschen Vollblutpferdezucht ist vorerst gesichert. Auf Druck der Agrarpolitiker der Koalitionsfraktionen wurde der Entwurf des Bundesrates für das Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten dahingehend geändert, dass die Pferderennvereine auch weiterhin Rückzahlungen aus dem Steueraufkommen für Pferdewetten zum Zwecke der Zucht erhalten können.
Für die deutsche Pferdezucht sind diese Steuerrückvergütungen von erheblicher Bedeutung. Mit ihnen können die Pferderennvereine Rennen als Leistungsprüfungen für die Zucht durchführen und somit auch den Betrieb der Rennbahnen aufrechterhalten.
Die Bundesländer hatten mit ihrem Gesetzentwurf in Kauf genommen, dass die Europäische Kommission die traditionell in Deutschland für die Vollblutzucht gewährten Steuerrückvergütungen als unerlaubte Beihilfe verbietet. Für viele Rennvereine und Rennbahnen hätte dies das Aus bedeutet.
Im Übrigen begrüßen wir den Hinweis des Finanzausschusses, dass die Länder die Möglichkeit haben, den Pferderennvereinen Übergangslösungen zur Anpassung ihrer Wettvertriebsstruktur anzubieten. Wir fordern die Länder auf, diese Übergangslösungen im Sinne der Vollblutzucht zu gewährleisten. Andernfalls wäre der Fortbestand der Vollblutzucht erneut gefährdet."
Hintergrund:
Die Änderung des Glückspielstaatsvertrages der Länder war aufgrund europarechtlicher Vorgaben zur Ausgestaltung des staatlichen Glückspielmonopols notwendig geworden. Während die Länder für die Lotterien und die Sportwetten verantwortlich zeichnen, obliegt die Regelung der Pferdewette dem Bund.
Das Rennwett- und Lotteriegesetz - unverändert seit 1922 - regelt die Besteuerung von Pferdewetten und die Rückzahlung von bis zu 96 Prozent des daraus resultierenden Steueraufkommens zum Zwecke der Pferdezucht.
Die Öffnung des Rennwett- und Lotteriegesetzes wird über das Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten vollzogen. Durch diese Öffnung verliert das Rennwett- und Lotteriegesetz seinen vorkonstitutionellen Charakter. Die Steuerrückerstattung an die Rennvereine in der alten Form wäre von der Europäischen Kommission als Beihilfe nicht akzeptiert worden. Durch die Änderung des Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten soll dies verhindert werden.
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Über CDU/CSU-Fraktion:
CDU
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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