Das DRK setzt sich für striktere Prüfung bei Waffenexporten ein
- Pressemitteilung der Firma Deutsches Rotes Kreuz (DRK), 29.06.2012
Pressemitteilung vom: 29.06.2012 von der Firma Deutsches Rotes Kreuz (DRK) aus Berlin
Kurzfassung: Das Deutsche Rote Kreuz setzt sich weltweit für eine genauere Prüfung der Exportgenehmigungen für Waffen und Munition ein. Bislang sind Staaten nicht ausreichend dazu verpflichtet zu prüfen, was mit exportierten Waffen und Munition im ...
[Deutsches Rotes Kreuz (DRK) - 29.06.2012] Das DRK setzt sich für striktere Prüfung bei Waffenexporten ein
Das Deutsche Rote Kreuz setzt sich weltweit für eine genauere Prüfung der Exportgenehmigungen für Waffen und Munition ein. Bislang sind Staaten nicht ausreichend dazu verpflichtet zu prüfen, was mit exportierten Waffen und Munition im Empfängerland tatsächlich passiert.
"Die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass der Waffenhandel überall auf der Welt verboten ist, wenn zu erwarten ist, dass der Empfänger der Waffen vorhat, Kriegsverbrechen damit zu begehen", sagt DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters.
Bei einer diplomatischen Konferenz über ein internationales Waffenhandelsabkommen, die vom 2. bis 27. Juli bei den Vereinten Nationen in New York stattfindet, könnte sich die internationale Rechtslage ändern. Das internationale Waffenhandelsabkommen soll ein flächendeckender globaler Vertrag werden, der bindende Standards für den internationalen Handel mit konventionellen Waffen und Munition festlegt.
"Es ist eine historische Möglichkeit für ein erstes, globales Waffenhandelsabkommen", so DRK-Präsident Seiters.
Als Vertragsstaaten der Genfer Abkommen von 1949 haben alle Staaten die Pflicht, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten und durchzusetzen. Waffen und Munition dürfen nicht an Personen gelangen, von denen erwartet werden kann, dass sie damit Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begehen. Solche Verstöße sind zum Beispiel die Bewaffnung von Kindersoldaten oder direkte Angriffe auf Zivilpersonen.
Das Rote Kreuz setzt sich dafür ein, dass das Waffenhandelsabkommen die Weitergabe von Waffen und Munition verbietet, wenn ein derartiger Verdacht besteht. Das Abkommen soll Staaten dazu verpflichten zu prüfen, ob ein erhebliches Risiko für Völkerrechtsverletzungen im Empfängerland besteht. Ist dies der Fall, soll der Transfer nicht genehmigt werden.
Wichtig ist, dass ein internationales Waffenhandelsabkommen nicht nur die Weitergabe von Waffen, sondern auch den Handel mit Munition umfasst. Wäre Munition vom Vertrag ausgenommen, würde dessen kurz- und mittelfristige Wirkung untergraben. Bereits jetzt sind unzählige konventionelle Waffen im Umlauf; allerdings hängt der Schaden, der damit angerichtet werden kann, entscheidend davon ab, dass fortwährend Munition nachgeliefert wird.
"Wenn der Handel mit Waffen reguliert wird, aber nicht der Handel mit Munition, dann bleiben wir auf halber Strecke stehen", sagt DRK-Präsident Rudolf Seiters.
Ansprechpartner
DRK-Pressestelle
Dr. Dieter Schütz
Tel. 030 85404 158
schuetz@drk.de
Fredrik Barkenhammar
Tel. 030-85404 155
barkenhf@drk.de
Stephanie Krone
Tel. 030 85404 161
krones@drk.de
Das Deutsche Rote Kreuz setzt sich weltweit für eine genauere Prüfung der Exportgenehmigungen für Waffen und Munition ein. Bislang sind Staaten nicht ausreichend dazu verpflichtet zu prüfen, was mit exportierten Waffen und Munition im Empfängerland tatsächlich passiert.
"Die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass der Waffenhandel überall auf der Welt verboten ist, wenn zu erwarten ist, dass der Empfänger der Waffen vorhat, Kriegsverbrechen damit zu begehen", sagt DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters.
Bei einer diplomatischen Konferenz über ein internationales Waffenhandelsabkommen, die vom 2. bis 27. Juli bei den Vereinten Nationen in New York stattfindet, könnte sich die internationale Rechtslage ändern. Das internationale Waffenhandelsabkommen soll ein flächendeckender globaler Vertrag werden, der bindende Standards für den internationalen Handel mit konventionellen Waffen und Munition festlegt.
"Es ist eine historische Möglichkeit für ein erstes, globales Waffenhandelsabkommen", so DRK-Präsident Seiters.
Als Vertragsstaaten der Genfer Abkommen von 1949 haben alle Staaten die Pflicht, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten und durchzusetzen. Waffen und Munition dürfen nicht an Personen gelangen, von denen erwartet werden kann, dass sie damit Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begehen. Solche Verstöße sind zum Beispiel die Bewaffnung von Kindersoldaten oder direkte Angriffe auf Zivilpersonen.
Das Rote Kreuz setzt sich dafür ein, dass das Waffenhandelsabkommen die Weitergabe von Waffen und Munition verbietet, wenn ein derartiger Verdacht besteht. Das Abkommen soll Staaten dazu verpflichten zu prüfen, ob ein erhebliches Risiko für Völkerrechtsverletzungen im Empfängerland besteht. Ist dies der Fall, soll der Transfer nicht genehmigt werden.
Wichtig ist, dass ein internationales Waffenhandelsabkommen nicht nur die Weitergabe von Waffen, sondern auch den Handel mit Munition umfasst. Wäre Munition vom Vertrag ausgenommen, würde dessen kurz- und mittelfristige Wirkung untergraben. Bereits jetzt sind unzählige konventionelle Waffen im Umlauf; allerdings hängt der Schaden, der damit angerichtet werden kann, entscheidend davon ab, dass fortwährend Munition nachgeliefert wird.
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Über Deutsches Rotes Kreuz (DRK):
Das Deutsche Rote Kreuz ist Teil der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die 1863 vom Schweizer Henry Dunant in Genf gegründet wurde. Unter dem Dachverband der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften schließen sich 178 Gesellschaften mit insgesamt 125 Millionen Mitgliedern zusammen.
Dem Deutschen Roten Kreuz gehören derzeit rund 4,7 Millionen Mitglieder an, davon unterstützen rund 4,3 Millionen uns durch regelmäßige Beitragszahlungen als Fördermitglieder. Weitere drei Millionen Bürger unterstützen uns durch regelmäßige Spenden bei Sammlungen und Spendenaufrufen.
Im Durchschnitt erhalten wir jährlich knapp 40 Millionen Euro an Spendengeldern.
Das DRK als nationale Rotkreuzgesellschaft und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege bekennt sich zu den sieben Rotkreuzgrundsätzen: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.
Als Wohlfahrtsverband und Hilfsorganisation nimmt das Deutsche Rote Kreuz umfangreiche nationale und internationale Aufgaben wahr. So arbeiten wir beispielsweise in der Altenpflege und Ersten Hilfe, im Rettungsdienst und in der Obdachlosenhilfe genauso engagiert wie in der Auslandshilfe. Für das DRK arbeiten unzählige Freiwillige Helfer im Katastrophenschutz und in der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit. Mit jährlich etwa 50 Millionen Euro hilft das Deutsche Rote Kreuz weltweit Menschen in Not.
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Im Durchschnitt erhalten wir jährlich knapp 40 Millionen Euro an Spendengeldern.
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