EU-Bio-Logo ergänzt ab Juli verpflichtend das deutsche Bio-Siegel

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 29.06.2012
Pressemitteilung vom: 29.06.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Das im Jahr 2010 EU-weit etablierte Bio-Logo muss nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2012 verbindlich auf allen Bioprodukten abgedruckt sein. Die Regelung gilt für sämtliche vorverpackte Biolebensmittel, die in einem ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 29.06.2012] EU-Bio-Logo ergänzt ab Juli verpflichtend das deutsche Bio-Siegel


Das im Jahr 2010 EU-weit etablierte Bio-Logo muss nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2012 verbindlich auf allen Bioprodukten abgedruckt sein.

Die Regelung gilt für sämtliche vorverpackte Biolebensmittel, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt worden sind und die strengen Normen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen. Mit dem Logo, das ein stilisiertes Blatt auf grünem Grund zeigt, wird gewährleistet, dass Verbraucher in ganz Europa Bioprodukte auf den ersten Blick erkennen. Zusätzlich zum verpflichtenden neuen EU-Bio-Logo können die Hersteller ihre Biowaren auch weiterhin mit dem bekannten und anerkannten deutschen Bio-Siegel und privatwirtschaftlichen Logos wie denen der deutschen Anbauverbände kennzeichnen.

Das deutsche Bio-Siegel ist nach wie vor das bekannteste Erkennungszeichen für Bioprodukte und bleibt sowohl für Verbraucher als auch für Verarbeiter unverzichtbar. Das sechseckige Siegel genießt einen zehnjährigen Bekanntheitsvorsprung und ist für viele Verbraucher nach wie vor die wichtigste Orientierungshilfe beim Kauf von Bioprodukten. 87 Prozent der Deutschen geben an, das deutsche Bio-Siegel zu kennen und beim Einkauf darauf zu achten. Bis Ende Mai 2012 wurden in der deutschen Bio-Siegel-Datenbank exakt 65.097 Produkte von 4080 Unternehmen registriert.

Grundlage für beide Kennzeichnungen ist die EU-Öko-Verordnung, die genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau schützen die Verbraucher vor Täuschungen und verhindern unlauteren Wettbewerb – europaweit. Ihren Standards müssen alle in der Europäischen Union erzeugten und verkauften Öko-Produkte entsprechen. So schreibt die EU-Öko-Verordnung Erzeugern und Verarbeitern genau vor, wie sie produzieren und welche Stoffe sie dabei verwenden dürfen. Was in sogenannten Positiv-Listen nicht ausdrücklich erlaubt ist, darf auch nicht verwendet werden.

Hintergrund zum Ökolandbau in Deutschland

Deutschland ist innerhalb der Europäischen Union der größte Absatzmarkt für Bioprodukte, in der Branche stehen die Zeichen weiter auf Wachstum. 2011 überstieg die ökologisch bewirtschaftete Fläche erstmals die Marke von 1 Million Hektar. Zum Jahresende 2011 wurden in Deutschland 1.015.626 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche von insgesamt 22.506 Betrieben nach den EU-weit geltenden Kriterien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet. Der Anteil der Bio-Betriebe an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe betrug im vergangenen Jahr 7,5 Prozent, der Anteil des Ökolandbaus an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche ist auf 6,1 Prozent gestiegen. Insgesamt waren 2011 im Bio-Sektor 33.905 Erzeuger, Verarbeiter und Importeure tätig. All diese Unternehmen werden durch staatlich zugelassene und von den Ländern überwachte Öko-Kontrollstellen nach den strengen Regeln der EU-Öko-Verordnung kontrolliert. Die Kontrollen finden mindestens einmal im Jahr statt und werden durch zusätzliche risikoorientierte Kontrollen und unangekündigte Stichprobenkontrollen ergänzt.


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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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