Unzulässige Verwendung des Universitäts-Titels durch European Business School - Wissenschaftsministerin muss Anmaßung durch EBS nachgehen

  • Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 09.02.2011
Pressemitteilung vom: 09.02.2011 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden

Kurzfassung: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann (CDU) in einem Brief aufgefordert, als Rechtsaufsicht der Anmaßung der European Business School (EBS) bei der Verwendung des Universitäts-Titel ...

[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 09.02.2011] Unzulässige Verwendung des Universitäts-Titels durch European Business School - Wissenschaftsministerin muss Anmaßung durch EBS nachgehen


Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann (CDU) in einem Brief aufgefordert, als Rechtsaufsicht der Anmaßung der European Business School (EBS) bei der Verwendung des Universitäts-Titel nachzugehen. "Die EBS stellt sich der Öffentlichkeit als etwas dar, was sie noch gar nicht ist: Als Universität für Wirtschaft und Recht. Das ist anmaßend und hier muss die Ministerin endlich tätig werden, denn bisher ist sie ihrer Rolle als Rechtsaufsicht noch nicht gerecht geworden", so die wissenschaftspolitische Sprecherin der GRÜNEN, Sarah Sorge.

"Die Akkreditierung der EBS als Universität beim Wissenschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen. Dass die EBS sich auf ihrer Internetpräsenz und in der Öffentlichkeit schon als ‚Universität für Wirtschaft und Recht‘ ausgibt und Frau Kühne-Hörmann dies nicht stört, ist vollkommen unverständlich. Die Akkreditierung läuft über ihr Ministerium, und sie ist als Rechtsaufsicht für die Einhaltung des Hochschulgesetzes zuständig. Im Hochschulgesetz ist geregelt, dass Titel wie ‚Universität‘ einem besonderen Schutz unterliegen. Bei ‚‚vorsätzlicher oder fahrlässiger‘ Verwendung eines Titels ohne erfolgte Anerkennung ist nach Gesetz ein Ordnungswidrigkeitentatbestand gegeben, der mit einem Ordnungsgeld bis zu 25.000 Euro belegt werden kann", erläutert Sarah Sorge.

"Die Aussage eines Ministeriumssprechers gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 5. Februar 2011, das Ministerium halte die aktuelle Verwendung des Titels ‚Universität für Wirtschaft und Recht‘ durch die EBS für unbedenklich, da an ‚rechtlich relevanten‘ Stellen der Zusatz ‚in Gründung‘ angehängt werde zeigt, dass es an der notwendigen wissenschaftspolitischen Sensibilität fehlt. Das Hochschulgesetz ist hier eindeutig und Frau Kühne-Hörmann muss endlich handeln."

Wer als unbefangene Betrachterin oder unbefangener Betrachter die Homepage der EBS aufsuche, müsse durch die Benennung der Startseite, durch das Logo und das Grußwort des Präsidenten ("Über uns – Willkommen an der EBS Universität") annehmen, dass die Anerkennung durch das Ministerium bereits erfolgt sei. Hierbei handele es sich um die Anmaßung einer gesetzlich geschützten Bezeichnung, eine Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher und um eine unlautere Wettbewerbsverzerrung, die hochschulrechtlich und ordnungspolitisch nicht hinzunehmen sei.

"Dies ist ein ernster Vorfall, der bislang meines Wissens in Hessen einmalig ist. Dem muss seitens des Landes schon aus generalpräventiven Gründen energisch entgegen getreten werden. Wir haben die Wissenschaftsministerin gebeten, mitzuteilen, wie sie in dieser Sache weiter vorgehen wird und inwiefern diese Titelanmaßung oder die bisher nicht erfolgte Akkreditierung beim Wissenschaftsrat Auswirkungen auf die Zahlungen des Landes Hessen an die EBS zum Aufbau der Law School haben werden", so Sarah Sorge.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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