Verschärfung der Punktereform in Flensburg

  • Pressemitteilung der Firma ADAC, 29.06.2012
Pressemitteilung vom: 29.06.2012 von der Firma ADAC aus München

Kurzfassung: Differenzierung unbedingt notwenig: ADAC kritisiert Gleichbehandlung aller Straftaten im Straßenverkehr Der ADAC kritisiert die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer aktuell in die Diskussion gebrachte Verschärfung der Punktereform. Danach ...

[ADAC - 29.06.2012] Verschärfung der Punktereform in Flensburg


Differenzierung unbedingt notwenig: ADAC kritisiert Gleichbehandlung aller Straftaten im Straßenverkehr

Der ADAC kritisiert die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer aktuell in die Diskussion gebrachte Verschärfung der Punktereform. Danach soll es bei Verkehrsstraftaten statt zwei immer drei Punkte geben, die dann in jedem Fall erst nach zehn Jahren wieder verfallen.

Grundsätzlich spricht nach Ansicht des Clubs nichts gegen drei Punkte bei schweren Verstößen, doch muss zwingend eine Differenzierung bei leichten Straftaten vorgenommen werden. Denn nach Ramsauers jüngsten Plänen soll es nicht nur für Vergehen wie Fahren im Vollrausch oder gefährdendes Drängeln, sondern auch für weniger gravierende Delikte die gleiche Punktebewertung geben.

Wie weit das Ministerium mit der pauschalen Verschärfung über das Ziel hinaus schießt, verdeutlicht ein Beispiel: Für einen Auffahrunfall mit einem Leichtverletzten würden genauso drei Punkte eingetragen wie für eine Trunkenheitsfahrt, bei der ein Mensch getötet wird. Gelöscht werden alle Einträge für Straftaten in Flensburg nach zehn Jahren.

Laut ADAC Generalsyndikus Werner Kaessmann wäre eine Unterscheidung wie bei den Ordnungswidrigkeiten gerechter: "Dort werden leichtere Verstöße mit einem Punkt bewertet und bleiben zweieinhalb Jahre eingetragen, während schwere Zuwiderhandlungen zwei Punkte bekommen und fünf Jahre gespeichert bleiben. Entsprechend sollten leichtere Straftaten mit zwei Punkten bewertet und fünf Jahre registriert werden, während für schwere Straftaten drei Punkte für zehn Jahre durchaus angemessen sind."

Erschwerend kommt hinzu, dass Verkehrsstraftaten regional sehr unterschiedlich verfolgt werden. So kann eine Unfallflucht nach einem Parkrempler mit 1000 Euro Sachschaden in Bayern mit einem Strafbefehl in Höhe eines Monatseinkommens und Punkten geahndet werden, während der gleiche Verstoß in Nordrhein-Westfalen punktefrei bleibt und das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro an den Tierschutzverein eingestellt wird.

Der ADAC begrüßt ausdrücklich die Ziele der Reform, das Punktesystem zu vereinfachen und die Verkehrssicherheit durch eine bessere Gewichtung der Delikte zu erhöhen. In den jetzt bekannt gewordenen Verschärfungen sieht er diese aber nicht hinreichend berücksichtigt. Im Frühjahr 2014 soll das neue Punktesystem in Kraft treten.


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