Musterentscheid wegen Prospektfehlern im Medienfond VIP 4

Musterentscheid wegen Prospektfehlern im Medienfond VIP 4
200x85 Pixel - Dateigröße: 4,06 Kb
In einem Musterentscheid hat der Senat für Kapitalanleger-Musterverfahren am 30.12.2011 die Pforten für Schadenersatzklagen vieler Anleger geöffnet. Das Oberlandesgericht München (OLG München, Urteil vom 30.12.2011 - Kap 1/07 -) hat zu Gunsten vieler Anleger festgestellt, dass der für den Medienfond VIP 4 herausgegebene Prospekt teilweise unvollständig, irreführend und unrichtig sein soll und machte dafür sowohl die UniCreditbank als auch die Fondsinitiatoren verantwortlich. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/53237

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Musterentscheid wegen Prospektfehlern im Medienfond VIP 4" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Musterentscheid wegen Prospektfehlern im Medienfond VIP 4" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.