02.07.2012 10:55 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Musterentscheid wegen Prospektfehlern im Medienfond VIP 4
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In einem Musterentscheid hat der Senat für Kapitalanleger-Musterverfahren am 30.12.2011 die Pforten für Schadenersatzklagen vieler Anleger geöffnet. Das Oberlandesgericht München (OLG München, Urteil vom 30.12.2011 - Kap 1/07 -) hat zu Gunsten vieler Anleger festgestellt, dass der für den Medienfond VIP 4 herausgegebene Prospekt teilweise unvollständig, irreführend und unrichtig sein soll und machte dafür sowohl die UniCreditbank als auch die Fondsinitiatoren verantwortlich.
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