Neue Richterin und neuer Richter am Bundesgerichtshof
- Pressemitteilung der Firma Bundesgerichtshof (BGH), 02.07.2012
Pressemitteilung vom: 02.07.2012 von der Firma Bundesgerichtshof (BGH) aus Karlsruhe
Kurzfassung: Der Bundespräsident hat Vorsitzende Richterin am Landgericht Gabriele Cirener zur Richterin am Bundesgerichtshof und Richter am Oberlandesgericht Dr. Ulrich Kartzke zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Richterin am Bundesgerichtshof Cirener ...
[Bundesgerichtshof (BGH) - 02.07.2012] Neue Richterin und neuer Richter am Bundesgerichtshof
Der Bundespräsident hat Vorsitzende Richterin am Landgericht Gabriele Cirener zur Richterin am Bundesgerichtshof und Richter am Oberlandesgericht Dr. Ulrich Kartzke zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Richterin am Bundesgerichtshof Cirener ist 45 Jahre alt. Nach Ablegung ihrer juristischen Staatsexamina trat sie im Jahr 1997 in den höheren Justizdienst des Landes Berlin ein. Sie war als Proberichterin beim Amtsgericht Berlin-Spandau, bei der Staatsanwaltschaft und zuletzt beim Landgericht Berlin eingesetzt. Dort wurde sie im Jahr 2001 zur Richterin auf Lebenszeit ernannt und war seitdem vorwiegend in verschiedenen Strafkammern tätig. Von 2006 bis 2009 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Anschluss hieran erfolgte im Januar 2010 ihre Beförderung zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht Berlin, wo sie zunächst eine kleine Strafkammer und später eine große Strafkammer leitete.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Cirener dem 1. Strafsenat zugewiesen und ihr zugleich die Aufgaben des Ermittlungsrichters VI übertragen.
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ulrich Kartzke ist 54 Jahre alt. Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung trat er 1988 in den höheren Justizdienst des Landes Bayern ein. Während seiner Probezeit war er als Regierungsrat im Bayerischen Staatministerium der Justiz und bei der Staatsanwaltschaft tätig. 1991 erfolgte seine Ernennung zum Staatsanwalt auf Lebenszeit. Von 1991 bis 1994 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Anschluss hieran wurde er zum Richter am Landgericht München I berufen. Es folgte ab 1997 eine fast fünfjährige Tätigkeit beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Seit seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht München im Jahr 2002 gehörte Herr Dr. Kartzke einem mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes befassten Zivilsenat sowie dem Kartellsenat an; seit 2003 war er zugleich stellvertretender Vorsitzender beider Senate.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Kartzke dem vornehmlich für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen.
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Der Bundespräsident hat Vorsitzende Richterin am Landgericht Gabriele Cirener zur Richterin am Bundesgerichtshof und Richter am Oberlandesgericht Dr. Ulrich Kartzke zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Richterin am Bundesgerichtshof Cirener ist 45 Jahre alt. Nach Ablegung ihrer juristischen Staatsexamina trat sie im Jahr 1997 in den höheren Justizdienst des Landes Berlin ein. Sie war als Proberichterin beim Amtsgericht Berlin-Spandau, bei der Staatsanwaltschaft und zuletzt beim Landgericht Berlin eingesetzt. Dort wurde sie im Jahr 2001 zur Richterin auf Lebenszeit ernannt und war seitdem vorwiegend in verschiedenen Strafkammern tätig. Von 2006 bis 2009 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Anschluss hieran erfolgte im Januar 2010 ihre Beförderung zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht Berlin, wo sie zunächst eine kleine Strafkammer und später eine große Strafkammer leitete.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Cirener dem 1. Strafsenat zugewiesen und ihr zugleich die Aufgaben des Ermittlungsrichters VI übertragen.
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ulrich Kartzke ist 54 Jahre alt. Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung trat er 1988 in den höheren Justizdienst des Landes Bayern ein. Während seiner Probezeit war er als Regierungsrat im Bayerischen Staatministerium der Justiz und bei der Staatsanwaltschaft tätig. 1991 erfolgte seine Ernennung zum Staatsanwalt auf Lebenszeit. Von 1991 bis 1994 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Anschluss hieran wurde er zum Richter am Landgericht München I berufen. Es folgte ab 1997 eine fast fünfjährige Tätigkeit beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Seit seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht München im Jahr 2002 gehörte Herr Dr. Kartzke einem mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes befassten Zivilsenat sowie dem Kartellsenat an; seit 2003 war er zugleich stellvertretender Vorsitzender beider Senate.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Kartzke dem vornehmlich für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen.
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Über Bundesgerichtshof (BGH):
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.
Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
Firmenkontakt:
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76125 Karlsruhe
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Telefax (0721) 159-5501
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Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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