Koalition verweigert umfassenden Diskriminierungsschutz

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 09.02.2011
Pressemitteilung vom: 09.02.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zum Votum der Koalition hinsichtlich der heute im Rechtsausschuss zur Abstimmung gestellten Gesetzentwuerfe zur Ergaenzung von Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identitaet" erklaert die rechtspolitische Sprecherin der ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 09.02.2011] Koalition verweigert umfassenden Diskriminierungsschutz


Zum Votum der Koalition hinsichtlich der heute im Rechtsausschuss zur Abstimmung gestellten Gesetzentwuerfe zur Ergaenzung von Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identitaet" erklaert die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Das heutige enttaeuschende Abstimmungsverhalten der Koalition im Rechtsausschuss zeigt einmal mehr, dass der Schutz von Minderheiten bei Schwarz-Gelb keinen hohen Stellenwert geniesst.

Der Umgang der Mehrheitsgesellschaft mit Minderheiten, insbesondere sexuellen Minderheiten, war und ist eine Geschichte der Ausgrenzung, Stigmatisierung und Kriminalisierung. Schwule und Lesben, Transgender und Intersexuelle sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Uebergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt.
Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar verbessert. Ein ausdrueckliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identitaet im Grundgesetz schafft jedoch eine klare Massgabe fuer den einfachen Gesetzgeber. Eine Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identitaet ist unter keinen Umstaenden zu rechtfertigen.

Mit den Diskriminierungsverboten in Artikel 3 Absatz 3 zog der Parlamentarische Rat bei Verabschiedung des Grundgesetzes die Konsequenzen aus der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik.
Nur zwei Gruppen blieb die Aufnahme in diesen Katalog 1949
versagt: Behinderten und Homosexuellen. Ihr Verfolgungsschicksal wurde erst Jahrzehnte spaeter aufgearbeitet und anerkannt. 1994 wurde ein Diskriminierungsverbot fuer Behinderte aufgenommen.
Auch die sexuelle Identitaet eines Menschen kann und darf kein Anlass fuer Benachteiligungen sein. Das muessen wir auch im Grundgesetz deutlich machen und Artikel 3 Absatz 3 ist dafuer genau der richtige Platz.


© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69


Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.

Firmenkontakt:
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69

Die Pressemeldung "Koalition verweigert umfassenden Diskriminierungsschutz" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Koalition verweigert umfassenden Diskriminierungsschutz" ist SPD-Bundestagsfraktion.