Bundestagspräsident Lammert besucht die Schweiz
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 03.07.2012
Pressemitteilung vom: 03.07.2012 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Auf Einladung seines Schweizer Amtskollegen Hansjörg Walter besucht Bundestagspräsident Norbert Lammert am 4. und 5. Juli die Schweiz. Auf dem Programm der kurzen Reise stehen zunächst Begegnungen mit Schweizer Politikern sowie ...
[Deutscher Bundestag - 03.07.2012] Bundestagspräsident Lammert besucht die Schweiz
Auf Einladung seines Schweizer Amtskollegen Hansjörg Walter besucht Bundestagspräsident Norbert Lammert am 4. und 5. Juli die Schweiz. Auf dem Programm der kurzen Reise stehen zunächst Begegnungen mit Schweizer Politikern sowie Unternehmensbesichtigungen im Kanton Thurgau – der Heimat des Präsidenten des Nationalrates der Schweizerischen Eidgenossenschaft. In Zürich wird Bundestagspräsident Lammert die Festansprache bei der Jubiläumsfeier zum 100jährigen Bestehen der Handelskammer Deutschland-Schweiz halten. Anschließend sind Gespräche mit hochrangigen schweizerischen Vertretern aus Handels, Verkehrs- und Bankwesen geplant.
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Auf Einladung seines Schweizer Amtskollegen Hansjörg Walter besucht Bundestagspräsident Norbert Lammert am 4. und 5. Juli die Schweiz. Auf dem Programm der kurzen Reise stehen zunächst Begegnungen mit Schweizer Politikern sowie Unternehmensbesichtigungen im Kanton Thurgau – der Heimat des Präsidenten des Nationalrates der Schweizerischen Eidgenossenschaft. In Zürich wird Bundestagspräsident Lammert die Festansprache bei der Jubiläumsfeier zum 100jährigen Bestehen der Handelskammer Deutschland-Schweiz halten. Anschließend sind Gespräche mit hochrangigen schweizerischen Vertretern aus Handels, Verkehrs- und Bankwesen geplant.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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