Bundesregierung muss Steuerschlupflöcher überprüfen

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 03.07.2012
Pressemitteilung vom: 03.07.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Diskussion um die Ausnutzung von Steuerschlupflöchern bei der Verschmelzung der Porsche Holding mit der VW AG erklären der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lothar Binding und der zuständige Berichterstatter Manfred ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 03.07.2012] Bundesregierung muss Steuerschlupflöcher überprüfen


Zur Diskussion um die Ausnutzung von Steuerschlupflöchern bei der Verschmelzung der Porsche Holding mit der VW AG erklären der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lothar Binding und der zuständige Berichterstatter Manfred Zöllmer:

Wir begrüßen die Initiative des Bundesrates, der die Bundesregierung um Überprüfung einer möglichen Gesetzeslücke im Umwandlungssteuergesetz gebeten hat, wodurch der Autobauer VW Porsche steuerfrei übernehmen konnte. Der Finanzausschuss der Länderkammer stimmte einem gemeinsamen Antrag der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu.

Hintergrund dieses Prüfauftrages ist die Übernahme des Porsche-Sportwagengeschäfts durch die Volkswagen AG. Dieser Erwerb erfolgte durch Übertragung einer einzelnen Stammaktie der Volkswagen AG auf die Porsche Holding SE mit der Folge, dass der Erwerb nicht als Kauf mit der Verpflichtung zu Körperschafts-, Gewerbe- und Grunderwerbssteuern steuerrechtlich durch das Finanzamt Stuttgart bewertet wurde, sondern als Umstrukturierung nach dem Umwandlungsgesetz. Damit setzt eine Steuerbefreiung ein. Die Kritik sieht darin eine zielgerichtete Steuervermeidung, die zwar legal, aber im Grunde unerwünscht ist, weil sie dem Staat hohe Steuereinnahmen nimmt. Im Falle der Übernahme der Porsche Holding werden die Steuerverluste auf 1,5 Milliarden Euro geschätzt.

Auf eine schriftliche Anfrage hatte die Bundesregierung noch in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass sie keinen Änderungsbedarf sieht und lediglich auf die als angeblich gewollt geltende Rechtslage verwiesen.

Insoweit ist es erfreulich, dass nun durch die Initiative einiger Bundesländer die Bundesregierung das Bundesgesetz überprüfen muss.


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