FAG-Gesetzentwurf der Landesregierung: "Viele Unstimmigkeiten
- Pressemitteilung der Firma Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt, 03.07.2012
Pressemitteilung vom: 03.07.2012 von der Firma Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt aus Magdeburg
Kurzfassung: Statement des kommunalpolitischen Sprechers der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dietmar Weihrich, zu den Vorschlägen der Regierungskoalition zur Novellierung des Finanzausgleichs: "Der FAG-Gesetzentwurf der Landesregierung enthält ...
[Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt - 03.07.2012] FAG-Gesetzentwurf der Landesregierung: "Viele Unstimmigkeiten"
Statement des kommunalpolitischen Sprechers der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dietmar Weihrich, zu den Vorschlägen der Regierungskoalition zur Novellierung des Finanzausgleichs:
"Der FAG-Gesetzentwurf der Landesregierung enthält noch viele Unstimmigkeiten, die in den Ausschussberatungen geklärt werden müssen.
So ist beispielsweise die Höhe der Finanzausgleichsmasse für die Jahre 2013 und 2014 ohne die zugrundeliegenden Berechnungen nicht nachvollziehbar. Auf den ersten Blick erscheint sie zu niedrig, da bei gleichbleibender Höhe der Masse gegenüber 2012 die Zuweisungen für die Schülerbeförderung nun schon einberechnet sind. Außerdem muss geklärt werden, ob die Landesregierung den Ausgleich für die wegfallende Sonderbedarfsergänzungszuweisung berücksichtigt hat. In diesem Jahr wollte die Landesregierung dies zunächst über die Investitionsbank abwickeln, sie hat sich aber dann doch für einen Nachtragshaushalt entschieden. Im Interesse der Planungssicherheit für die Kommunen muss dies für 2013 und 2014 vermieden werden.
Den im Entwurf enthaltene ,Dünnbesiedlungszuschlag‘ lehne ich entschieden ab. Das Gutachten von Prof. Deubel hat gezeigt, dass Kommunen mit niedriger Einwohnerdichte keinen höheren Finanzbedarf haben. Insofern gibt es keine Rechtfertigung für diesen Zuschlag.
Die Einführung einer Finanzausgleichsumlage wird begrüßt. Der Anteil von 10 Prozent, den besonders finanzstarke Gemeinden in den Ausgleichstopf einzahlen, dürfte aber zu niedrig zu sein, um die gravierenden Unterschiede in der Finanzausstattung effektiv auszugleichen.
Die Formulierung, die sich auf den Abbau der Altschulden bezieht, ist absolut unzureichend. Eine wachsweiche ,Kann-Regelung‘ ("Das Land kann Mittel bereitstellen, um Kommunen durch die Gewährung von Tilgungshilfen bei dem Abbau ihrer Verschuldung zu unterstützen.") wird dem Problem nicht im geringsten gerecht."
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Landtag von Sachsen-Anhalt
Udo Mechenich
Pressesprecher
Domplatz 6-9
39104 Magdeburg
Tel. 0391/560-4008
udo.mechenich@gruene.lt.sachsen-anhalt.de
Statement des kommunalpolitischen Sprechers der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dietmar Weihrich, zu den Vorschlägen der Regierungskoalition zur Novellierung des Finanzausgleichs:
"Der FAG-Gesetzentwurf der Landesregierung enthält noch viele Unstimmigkeiten, die in den Ausschussberatungen geklärt werden müssen.
So ist beispielsweise die Höhe der Finanzausgleichsmasse für die Jahre 2013 und 2014 ohne die zugrundeliegenden Berechnungen nicht nachvollziehbar. Auf den ersten Blick erscheint sie zu niedrig, da bei gleichbleibender Höhe der Masse gegenüber 2012 die Zuweisungen für die Schülerbeförderung nun schon einberechnet sind. Außerdem muss geklärt werden, ob die Landesregierung den Ausgleich für die wegfallende Sonderbedarfsergänzungszuweisung berücksichtigt hat. In diesem Jahr wollte die Landesregierung dies zunächst über die Investitionsbank abwickeln, sie hat sich aber dann doch für einen Nachtragshaushalt entschieden. Im Interesse der Planungssicherheit für die Kommunen muss dies für 2013 und 2014 vermieden werden.
Den im Entwurf enthaltene ,Dünnbesiedlungszuschlag‘ lehne ich entschieden ab. Das Gutachten von Prof. Deubel hat gezeigt, dass Kommunen mit niedriger Einwohnerdichte keinen höheren Finanzbedarf haben. Insofern gibt es keine Rechtfertigung für diesen Zuschlag.
Die Einführung einer Finanzausgleichsumlage wird begrüßt. Der Anteil von 10 Prozent, den besonders finanzstarke Gemeinden in den Ausgleichstopf einzahlen, dürfte aber zu niedrig zu sein, um die gravierenden Unterschiede in der Finanzausstattung effektiv auszugleichen.
Die Formulierung, die sich auf den Abbau der Altschulden bezieht, ist absolut unzureichend. Eine wachsweiche ,Kann-Regelung‘ ("Das Land kann Mittel bereitstellen, um Kommunen durch die Gewährung von Tilgungshilfen bei dem Abbau ihrer Verschuldung zu unterstützen.") wird dem Problem nicht im geringsten gerecht."
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