03.07.2012 18:27 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers im Rahmen des Nachprüfungsrechts des Versicherers
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Im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollen Versicherer zulässigerweise ein Nachprüfungsrecht zur Fortdauer der Berufsunfähigkeit haben.
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