Medienpreis Politik des Deutschen Bundestages ausgeschrieben

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 04.07.2012
Pressemitteilung vom: 04.07.2012 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Seit 1993 vergibt der Deutsche Bundestag einen Medienpreis Politik. Er würdigt hervorragende publizistische Arbeiten – sei es in Tages- oder Wochenzeitungen, in regionalen oder überregionalen Medien, in Printmedien, Online-Medien oder in ...

[Deutscher Bundestag - 04.07.2012] Medienpreis Politik des Deutschen Bundestages ausgeschrieben


Seit 1993 vergibt der Deutsche Bundestag einen Medienpreis Politik. Er würdigt hervorragende publizistische Arbeiten – sei es in Tages- oder Wochenzeitungen, in regionalen oder überregionalen Medien, in Printmedien, Online-Medien oder in Rundfunk und Fernsehen –, die zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen und zur Beschäftigung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen. Die Auszeichnung ist mit 5.000 Euro dotiert und wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestages verliehen.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Oktober 2012.

Der eingereichte Beitrag muss nach dem 30. September 2011 er­schienen sein. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Benennungen durch Dritte berücksichtigt. Dem Bewerbungsschreiben sind zehn Exemplare der zur Auszeichnung vorge­schlagenen Arbeit bzw. Arbeiten und ein Lebenslauf des Autors bzw. Lebensläufe der Autoren beizufügen.

Die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers erfolgt durch eine unabhängige Fachjury aus sieben renommierten Journalistinnen und Journalisten.


Bewerbungen oder Rückfragen sind an folgende Adresse zu richten:

Deutscher Bundestag
Wissenschaftliche Dienste
Fachbereich WD 1 – Geschichte, Zeitgeschichte und Politik –
Platz der Republik 1
11011 Berlin

E-Mail: vorzimmer.wd1@bundestag.de
Tel.: 030-227-38630
Fax: 030-227-36464

Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.

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Fachbereich WD 1 – Geschichte, Zeitgeschichte und Politik –
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Tel.: 030-227-38630
Fax: 030-227-36464

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