Tierschutzvereine sollen klagen dürfen - Remmel: "Kabinett stärkt Tierrechte in NRW
- Pressemitteilung der Firma Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW), 04.07.2012
Pressemitteilung vom: 04.07.2012 von der Firma Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) aus Düsseldorf
Kurzfassung: Die Landesregierung stärkt die Tierrechte in NRW. Gestern hat das Kabinett einen Gesetzentwurf für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände verabschiedet. "Tiere brauchen starke Fürsprecher. Deswegen stärken wir die Klagemöglichkeiten ...
[Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) - 04.07.2012] Tierschutzvereine sollen klagen dürfen - Remmel: "Kabinett stärkt Tierrechte in NRW"
Die Landesregierung stärkt die Tierrechte in NRW. Gestern hat das Kabinett einen Gesetzentwurf für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände verabschiedet. "Tiere brauchen starke Fürsprecher. Deswegen stärken wir die Klagemöglichkeiten von Tierschutzverbänden. Damit wird erstmalig ein gleichwertiger Rechtsschutz zwischen Tiernutzern und Tieren hergestellt. Bisher konnte nicht gegen ein Zuwenig an Tierschutz geklagt werden, gegen ein Zuviel aber schon", sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.
Mit dem Gesetz sollen die Beteiligungs- und Anhörungsrechte der anerkannten Tierschutzvereine gestärkt werden. Damit bekämen die anerkannten Tierschutzvereine die Möglichkeit, bereits im Vorfeld von bestimmten Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren für die Rechte der Tiere einzutreten. Ebenso vorgesehen wären entsprechende Klagemöglichkeiten. So könnten zum Beispiel Klagen gegen Genehmigungen zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln möglich werden, genauso wie gegen die Erlaubnis zum Bau neuer Ställe, sofern nach Ansicht der klagebefugten Verbände Vorschriften des Tierschutzrechtes verletzt sind. Gegen die Genehmigung von Tierversuchen wäre eine Feststellungsklage zulässig. Ermöglicht werden soll damit eine gerichtliche Überprüfung, ob Tierschutzvorschriften in ausreichendem Maße beachtet wurden. Das Parlament wird sich spätestens im Herbst mit dem "Entwurf eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine" befassen. Nordrhein-Westfalen würde mit der Einführung des Verbandsklagerechtes eine Vorreiterrolle innerhalb der Bundesrepublik einnehmen. Bislang gibt es lediglich in Bremen ein Verbandsklagerecht.
"Die Landesregierung NRW will mehr Tierschutz und handelt entschlossen – die Bundesregierung setzt sich dagegen nicht genug für Tiere ein. Bundesministerin Aigner hat eine Novelle für ein Tierschutzgesetz vorgelegt, dass nicht die Tiere schützt, sondern die Zustände, unter denen viele Tiere in Deutschland leiden müssen. Vor allem in der landwirtschaftlichen Tiermast solle es offenbar weitergehen wie bisher", kritisiert Remmel. "Das NRW-Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine ist eine grundlegende Initiative für einen besseren Tierschutz, der weitere Länder folgen sollten."
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
Tel: 0211 / 4566 - 666
Fax: 0211 / 4566 - 621
E-Mail: infoservice@mkulnv.nrw.de
Die Landesregierung stärkt die Tierrechte in NRW. Gestern hat das Kabinett einen Gesetzentwurf für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände verabschiedet. "Tiere brauchen starke Fürsprecher. Deswegen stärken wir die Klagemöglichkeiten von Tierschutzverbänden. Damit wird erstmalig ein gleichwertiger Rechtsschutz zwischen Tiernutzern und Tieren hergestellt. Bisher konnte nicht gegen ein Zuwenig an Tierschutz geklagt werden, gegen ein Zuviel aber schon", sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.
Mit dem Gesetz sollen die Beteiligungs- und Anhörungsrechte der anerkannten Tierschutzvereine gestärkt werden. Damit bekämen die anerkannten Tierschutzvereine die Möglichkeit, bereits im Vorfeld von bestimmten Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren für die Rechte der Tiere einzutreten. Ebenso vorgesehen wären entsprechende Klagemöglichkeiten. So könnten zum Beispiel Klagen gegen Genehmigungen zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln möglich werden, genauso wie gegen die Erlaubnis zum Bau neuer Ställe, sofern nach Ansicht der klagebefugten Verbände Vorschriften des Tierschutzrechtes verletzt sind. Gegen die Genehmigung von Tierversuchen wäre eine Feststellungsklage zulässig. Ermöglicht werden soll damit eine gerichtliche Überprüfung, ob Tierschutzvorschriften in ausreichendem Maße beachtet wurden. Das Parlament wird sich spätestens im Herbst mit dem "Entwurf eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine" befassen. Nordrhein-Westfalen würde mit der Einführung des Verbandsklagerechtes eine Vorreiterrolle innerhalb der Bundesrepublik einnehmen. Bislang gibt es lediglich in Bremen ein Verbandsklagerecht.
"Die Landesregierung NRW will mehr Tierschutz und handelt entschlossen – die Bundesregierung setzt sich dagegen nicht genug für Tiere ein. Bundesministerin Aigner hat eine Novelle für ein Tierschutzgesetz vorgelegt, dass nicht die Tiere schützt, sondern die Zustände, unter denen viele Tiere in Deutschland leiden müssen. Vor allem in der landwirtschaftlichen Tiermast solle es offenbar weitergehen wie bisher", kritisiert Remmel. "Das NRW-Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine ist eine grundlegende Initiative für einen besseren Tierschutz, der weitere Länder folgen sollten."
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