Diskussion um Frequenznutzungsrechte: Keine Vermengung von 900/1800 MHz-Bestandsspektrum und künftigen Spektrum aus Digitaler Dividende II

  • Pressemitteilung der Firma E-Plus, 04.07.2012
Pressemitteilung vom: 04.07.2012 von der Firma E-Plus aus Düsseldorf

Kurzfassung: Die E-Plus Gruppe fordert in einer Stellungnahme die Bundesnetzagentur dazu auf, kurzfristig Klarheit für die künftigen Nutzungsrechte wichtiger Frequenzbereiche im Mobilfunk zu schaffen. Konkret: Die Behörde solle – wie bereits in einem ...

[E-Plus - 04.07.2012] Diskussion um Frequenznutzungsrechte: Keine Vermengung von 900/1800 MHz-Bestandsspektrum und künftigen Spektrum aus Digitaler Dividende II


Die E-Plus Gruppe fordert in einer Stellungnahme die Bundesnetzagentur dazu auf, kurzfristig Klarheit für die künftigen Nutzungsrechte wichtiger Frequenzbereiche im Mobilfunk zu schaffen. Konkret: Die Behörde solle – wie bereits in einem Interview geschehen – nun auch förmlich feststellen, dass es bei den 900 / 1800 MHz-Bestandsfrequenzen der vier Mobilfunknetzbetreiber keine Knappheit gibt. Ferner sollte die Diskussion um eine etwaige Digitale Dividende II in einem separaten neuen Regulierungsverfahren diskutiert werden.

Am 31.12.2016 laufen die Nutzungsrechte der Mobilfunknetzbetreiber im 900 MHz-Bereich und in einem Teil des 1800 MHz-Spektrums aus. Diese Frequenzen stellen seit den 1990er Jahren das Rückgrat der vier in Deutschland verfügbaren Mobilfunknetze dar.

Um über die Nutzung dieser Frequenzen ab dem 1.1.2017 zu entscheiden, hatte die Bundesnetzagentur bis Anfang 2012 ein förmliches Bedarfsermittlungsverfahren durchgeführt. Jetzt hat die Behörde dieses Regulierungsverfahren jedoch mit der Diskussion über eine Digitale Dividende II vermengt und alle interessierten Marktteilnehmer bis zum 3.7.2012 zur Stellungnahme aufgefordert.

Unter Digitaler Dividende II wird Frequenzspektrum unterhalb von 790 MHz verstanden, das derzeit durch die Rundfunkanstalten genutzt wird. Durch Digitalisierung könnte dieses zukünftig nicht mehr durch Rundfunkdienste benötigt und der Mobilfunkindustrie zur Verfügung gestellt werden. Diesbezüglich sind in den kommenden Jahren jedoch noch umfangreiche Voruntersuchungen auf internationaler und nationaler Ebene durchzuführen.

Keine Vermengung von 900 / 1800 MHz-Bestandsfrequenzen und Digitaler Dividende II

Die E-Plus Gruppe hat in ihrer Stellungnahme zur Anhörung der Bundesnetzagentur deshalb darauf hingewiesen, dass eine derartige Vermengung nicht vorgenommen werden sollte, da beim 900 / 1800 MHz-Bestandsspektrum fest steht, dass dessen Nutzungsrechte zum 31.12.2016 auslaufen; während bisher vollkommen offen ist, wann und in welchem Umfang zusätzliches Spektrum aus der Digitalen Dividende II zukünftig überhaupt durch die Mobilfunkindustrie genutzt werden kann.

Durch eine derartige Vermengung könnten die Ergebnisse des von der Bundesnetzagentur bis Anfang dieses Jahres durchgeführten Bedarfsermittlungsverfahrens nachträglich verzerrt werden. Seitens der Bundesnetzagentur wurde nämlich bereits öffentlich in einem Interview darauf hingewiesen, dass das Bedarfsermittlungsverfahren gezeigt habe, dass es keine Knappheit bei den 900 / 1800 MHz-Bestandsfrequenzen gibt.

Die Nutzungsrechte an diesen Frequenzen könnten und sollten von der Bundesnetzagentur also zeitnah zugeteilt werden. Dadurch würde die Planungssicherheit bei den vier Mobilfunknetzbetreibern erhöht, was sich positiv auf den weiteren Ausbau deren mobiler Breitbandnetze auswirken würde.

Die Frage nach etwaigem zukünftigen Erweiterungsspektrum aus der "Digitalen Dividende II" sollte aus Sicht von E-Plus hingegen im Rahmen eines separaten und transparenten neuen Verfahrens diskutiert werden, das absehbar einige Zeit in Anspruch nehmen wird


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