04.07.2012 18:06 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Keine Unwirksamkeit einer ausschließenden Zusatzklausel im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung
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Die im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbarte Zusatzklausel dahingehend, dass eine vorhandene Augenerkrankung nicht berücksichtigt werde, sei wirksam, so der BGH (Beschl. v. 06.07.2011, Az. IV ZR 217/09).
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Autor der Pressemeldung "Keine Unwirksamkeit einer ausschließenden Zusatzklausel im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.